Visumverfahren zur Einreise
Ein Visum ist ein Aufenthaltstitel, der zur Einreise und zum Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt.
Kontakt und Erreichbarkeit
Ausländerangelegenheiten
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-26429 oder 0221 / 221-29522
- Telefax:
- 0221 / 221-26506
- E-Mail:
- Ausländerangelegenheiten
Allgemeine Informationen
Grundsätzlich benötigen Sie ein zweckentsprechendes Visum zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Der entsprechende Reisezweck oder Aufenthaltszweck muss bei der Antragstellung bei der deutschen Auslandsvertretung angegeben werden. Diese Reisezwecke oder Aufenthaltszwecke sind:
- Besuchszwecke
- Geschäftsreisen
- Familiennachzug
- Eheschließung
- Erwerbstätigkeit
- Studium
Wer benötigt ein Visum?
Grundsätzlich benötigt jeder ein Einreisevisum, der nicht aus einem Land der Europäischen Union, der Europäischen Wirtschaftsraum Staaten oder der Schweiz stammt.
Es gibt jedoch für einige Staatsangehörige bei kurzfristigen Aufenthalten (Urlaubsreisen oder Geschäftsreisen) Ausnahmen.
Bei beabsichtigtem Aufenthalt über drei Monate oder bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit muss hier ein zweckentsprechendes Visum beantragt werden, aber auch hier gibt es für bestimmte Staaten Ausnahmen.
Eine Übersicht über die Staaten, für die Visumpflicht oder Visumfreiheit bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland besteht, finden Sie hier:
Angehörige einiger Staaten können generell ohne Visum einreisen, unabhängig vom Zweck und Dauer des beabsichtigten Aufenthalts. Hierzu zählen Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und die Vereinigten Staaten von Amerika. Sie können den erfoderlichen Aufenthaltstitel innerhalb von drei Monaten nach der Einreise bei dem zuständigen Bezirksausländeramt beantragen.
In Zweifelsfällen geben die deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften oder Generalkonsulate) Auskunft über das Erfordernis eines Visums.
Wo bekommen Sie ein Visum?
Für die Beantragung sowie die Erteilung eines Visums sind die deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften oder Generalkonsulate) der Bundesrepublik Deutschland in dem jeweiligen Herkunftsstaat des Antragstellers oder dem Staat seines gewöhnlichen erlaubten Aufenthalts zuständig.
Welche Unterlagen benötigen Sie für einen Antrag?
Die Unterlagen, die bei der Beantragung eines Visums vorgelegt werden müssen, können sich nach dem Zweck des Aufenthalts und nach Land unterscheiden.
Bitte erkundigen Sie sich daher bei der zuständigen Botschaft oder beim Generalkonsulat nach den jeweiligen Regelungen. Eine Liste der deutschen Auslandsvertretungen finden Sie unter:
Beteiligung der Ausländerbehörde
Bestimmte Visa-Arten bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Ausländerbehörde des künftigen Wohnortes.
Nur bei einem zustimmungsbedürftigen Visum (insbesondere bei längerfristigen Aufenthalten oder zu Erwerbszwecken) sendet die Auslandsvertretung den Visumantrag mit der Bitte um Stellungnahme an die zuständige deutsche Ausländerbehörde. Die Weiterleitung der Unterlagen nimmt ab Antragstellung im Ausland durchschnittlich drei bis vier Wochen in Anspruch.
Die Stellungnahme der Ausländerbehörde ist ein rein interner Verwaltungsvorgang, der sich ausschließlich an die Auslandsvertretung richtet. Allein die Auslandsvertretung unterrichtet den Antragsteller. Die Zuständigkeit liegt stets bei der deutschen Auslandsvertretung.
Sollten Unterlagen von in Deutschland lebenden Bezugspersonen im Rahmen der Familienzusammenführung erforderlich sein, wird die Ausländerbehörde sich mit diesen in Verbindung setzen.
Hinweis
Für ein Visum, das zu einem längerfristigen Aufenthalt berechtigt, muss mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit gerechnet werden. Falls ein Visum zur Einreise nach Deutschland erforderlich ist, sollten Sie den Antrag rechtzeitig stellen, da auch Wartezeiten auftreten können bis der Antrag bei der deutschen Auslandsvertretung überhaupt gestellt werden kann.
Was ist nach der Einreise zu tun?
Nach der Einreise (außer bei Besuchszwecken oder Geschäftsreisen!) müssen Sie in der Meldehalle eines Bürgeramtes zunächst Ihren Wohnsitz anmelden.
Danach beantragen Sie bitte beim zuständigen Bezirksausländeramt Ihres Wohnortes einen Aufenthaltstitel. Es wird dringend empfohlen, unmittelbar nach der Einreise beim Bezirksausländeramt vorzusprechen, damit Ihnen schnellstmöglich ein entsprechender Aufenthaltstitel erteilt werden kann.
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