Unbefristeter Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt Sie zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Die Voraussetzung hierfür ist, dass Sie seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Bezirksausländeramt für Chorweiler
- Bezirksausländeramt für die Innenstadt
- Bezirksausländeramt für Ehrenfeld
- Bezirksausländeramt für Kalk
- Bezirksausländeramt für Lindenthal
- Bezirksausländeramt für Mülheim
- Bezirksausländeramt für Nippes
- Bezirksausländeramt für Porz
- Bezirksausländeramt für Rodenkirchen
Benötigt werden
- Gültiger Nationalpass, inklusive Kopien aller bedruckten Seiten
- Aktuelles Passphoto (ab dem Jahr 2011 biometrisch)
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit mindestens 5 Jahren
- Nachweis bezüglich der Sicherstellung des Lebensunterhaltes
- Nachweise über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Nachweise über Rentenversicherung
Es müssen mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet worden sein. - Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Integrationsnachweise
- Nachweise über ausreichenden Wohnraum
Für den Erwerb einer Niederlassungserlaubnis sollten im Regelfall die oben aufgeführten Unterlagen in dem für Sie zuständigen Bezirksausländeramt eingereicht werden.
In einigen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Dieses wird dann im Rahmen Ihrer Vorsprache persönlich mit Ihnen erörtert. Weiterhin können rechtskräftige Verurteilungen gegebenenfalls der Erteilung entgegenstehen.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Gebühren
Es können Gebühren bis maximal 200 Euro anfallen.
Ab dem 1. September 2011 werden die Gebühren angehoben. Sie können dann bis maximal 250 Euro betragen.
Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte entrichtet werden.
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