Unbefristeter Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt Sie zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Die Voraussetzung hierfür ist, dass Sie seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind.


Benötigt werden

  • Gültiger Nationalpass, inklusive Kopien aller bedruckten Seiten
  • Aktuelles Passphoto (ab dem Jahr 2011 biometrisch)
  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit mindestens 5 Jahren
  • Nachweis bezüglich der Sicherstellung des Lebensunterhaltes
  • Nachweise über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz
  • Nachweise über Rentenversicherung
    Es müssen mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet worden sein.
  • Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Integrationsnachweise
  • Nachweise über ausreichenden Wohnraum

Für den Erwerb einer Niederlassungserlaubnis sollten im Regelfall die oben aufgeführten Unterlagen in dem für Sie zuständigen Bezirksausländeramt eingereicht werden.

In einigen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Dieses wird dann im Rahmen Ihrer Vorsprache persönlich mit Ihnen erörtert. Weiterhin können rechtskräftige Verurteilungen gegebenenfalls der Erteilung entgegenstehen.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Gebühren

Es können Gebühren bis maximal 200 Euro anfallen.
Ab dem 1. September 2011 werden die Gebühren angehoben. Sie können dann bis maximal 250 Euro betragen.
Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte entrichtet werden.



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