Integrationskurs bei Einreise ab 2005

Sie haben Ihre erste Aufenthaltserlaubnis nach dem 1. Januar 2005 erhalten? Dann haben Sie in der Regel einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Wenn Sie kein oder kaum Deutsch sprechen können, sind Sie sogar verpflichtet, einen solchen Kurs zu besuchen. Für die Teilnahme benötigen Sie eine Teilnahmeberechtigung, die wir Ihnen ausstellen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Ausländerangelegenheiten - Integration


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon:
0221 / 221-0
Telefax:
0221 /221-6569301
E-Mail:
Ausländerangelegenheiten - Integration



Benötigt werden

  • Gültiger Reisepass

Inhalt der Integrationskurse

Ziel der Integrationskurse ist, Sie mit der Sprache und den Lebensverhältnissen in Deutschland vertraut zu machen. Sie sollen ohne Hilfe anderer Personen alle Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig erledigen können. Hierzu gehören Einkaufen und Arztbesuche ebenso wie Behördengänge und Freizeitaktivitäten.

Ein Integrationskurs besteht aus zwei Bausteinen, nämlich

  • einen Sprachkurs und
  • einem Orientierungskurs.

In dem Sprachkurs werden ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und in dem Orientierungskurs Kenntnisse der Rechsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland vermittelt.

Information zur Teilnahme

Verpflichtung oder Anspruch?

Ob Sie verpflichtet sind, einen der Kurse zu besuchen, hängt von Ihren persönlichen Kenntnissen der deutschen Sprache ab. Wir werden Ihnen aber in der Regel empfehlen, Ihren Anspruch wahrzunehmen und einen der Kurse zu besuchen, auch wenn Sie bereits Kenntnisse erworben haben.

Sofern wir Ihnen empfehlen, einen Integrationskurs zu besuchen, erhalten Sie von uns eine Teilnahmeberechtigung. Mit dieser Teilnahmeberechtigung wenden Sie sich bitte an einen Integrationskursträger.

Wo können Sie den Kurs machen?

Sie erhalten von uns bei der Beratung eine Liste mit den für Köln zugelassenen Integrationskursträgern. Die Angebote sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Sie können diese List aber auch bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge herunterladen.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 

Was passiert, wenn Sie den Kurs trotz Verpflichtung nicht besuchen?

Wenn Sie trotz Verpflichtung nicht an dem Kurs teilnehmen, müssen Sie mit nachhaltigen Konsequenzen rechnen. Mehr dazu erfahren Sie hier:

Integrationskurs - allgemeine Informationen 

Sie haben die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates?

Dann haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs zu stellen. Einen Anspruch auf Teilnahme haben Sie nicht. Auch besteht keine Verpflichtung hierzu. Bei weiteren Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an uns oder an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Gebühren

Für die Prüfung von Integrationsmaßnahmen fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 44 und § 44a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)



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