Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung

Ein Kind eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter, die nicht miteinander verheiratet sind, erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung, wenn es vor dem 1. Juli 1993 geboren ist und der Vater zum Zeitpunkt der Geburt Deutscher war. Das Kind muss sich zum Zeitpunkt der Erklärung seit mindestens drei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und darf das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Kontakt und Erreichbarkeit

Überprüfung der deutschen Staatsangehörigkeit


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon:
0221 / 221-23527
Telefax:
0221 / 221-22609
E-Mail:
Überprüfung der deutschen Staatsangehörigkeit



Benötigt werden

  • Abstammungsurkunde des Kindes
    Sie erhalten die Abstammungsurkunde beim Standesamt des Geburtsortes. Sollte die Geburt beim Standesamt Köln eingetragen sein, können Sie die Abstammungsurkunde auch online bestellen.
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Vaters

Vorsprache

Die Vorsprache kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters sind vorzulegen.

Gebühren

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung ist gebührenfrei.



War dieser Artikel hilfreich für Sie?

nein

Ihre Meinung ist uns wichtig:

Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern.

Ihre Meinung ist uns wichtig!



Funktionen

Call-Center

0221 / 221 - 0 Call-Center der Stadt Köln
Mo bis Fr, 7 bis 19 Uhr