Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung
Ein Kind eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter, die nicht miteinander verheiratet sind, erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung, wenn es vor dem 1. Juli 1993 geboren ist und der Vater zum Zeitpunkt der Geburt Deutscher war. Das Kind muss sich zum Zeitpunkt der Erklärung seit mindestens drei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und darf das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Kontakt und Erreichbarkeit
Überprüfung der deutschen Staatsangehörigkeit
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-23527
- Telefax:
- 0221 / 221-22609
- E-Mail:
- Überprüfung der deutschen Staatsangehörigkeit
Benötigt werden
- Abstammungsurkunde des Kindes
Sie erhalten die Abstammungsurkunde beim Standesamt des Geburtsortes. Sollte die Geburt beim Standesamt Köln eingetragen sein, können Sie die Abstammungsurkunde auch online bestellen. - Vaterschaftsanerkennung
- Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Vaters
Weitere Informationen
Vorsprache
Die Vorsprache kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters sind vorzulegen.
Gebühren
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung ist gebührenfrei.
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