Einbürgerung - Fahrplan

Durch eine Einbürgerung erwerben Sie alle Rechte und Pflichten einer deutschen Staatsbürgerin oder eines deutschen Staatsbürgers. Sie werden aktiver Teil der Gesellschaft und können zum Beispiel an Wahlen teilnehmen.

Welche Schritte Sie zur Einbürgerung unternehmen müssen, zeigt Ihnen dieser Fahrplan.

1. Kommt eine Einbürgerung für mich in Frage?

Bevor Sie sich weiter mit dem Thema Einbürgerung beschäftigen, sollten Sie sich darüber informieren, ob Ihre Einbürgerung grundsätzlich möglich ist. Dazu werden Ihnen auf den nachfolgenden Seiten die einzelnen Rechtsgrundlagen vorgestellt.
Sollten bei Ihnen noch Unklarheiten bestehen, empfehlen wir Ihnen eine persönliche Beratung bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin oder Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Rechtsgrundlagen

Anspruchseinbürgerung nach § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes 
Einbürgerung, die auf die Ehe oder Lebenspartnerschaft mit einem deutschen Staatsangehörigen begründet wird 
Ermessenseinbürgerung nach § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz 
Miteinbürgerung von Ehegatten und Kindern 

2. Unterlagen und Ansprechpartner

Für Ihr Einbürgerungsverfahren steht Ihnen Ihre Sachbearbeiterin oder Ihr  Sachbearbeiter beratend zur Seite. An wen Sie sich wenden können, entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link.

Hier erfahren Sie auch, welche Unterlagen Sie zur Antragstellung in jedem Fall vorlegen müssen.

Ansprechpartnerinnen, Ansprechpartner und Unterlagen 

3. Antragsabgabe und Bearbeitung

Wenn alle Unterlagen vollständig sind, machen Sie für die Antragsabgabe mit der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter einen Termin aus.

Grundlage für die Antragstellung ist der Einbürgerungsantrag. Diesen erhalten Sie entweder nach der Beratung bei Ihrer Sachbearbeiterin, Ihrem Sachbearbeiter oder Sie nutzen das ausfüllbare Formular auf den Seiten des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen:

Einbürgerungsantrag des Landesinnenministeriums 

Nach Abgabe Ihrer Unterlagen müssen noch weitere Behörden eingeschaltet werden, deren Bearbeitungszeiten nicht beeinflußt werden können. Sobald die Stellungnahmen vollständig vorliegen, wird über Ihren Einbürgerungsantrag entschieden.

Sie erhalten dann eine Einbürgerungszusicherung, damit Sie aus Ihrer Heimatstaatsangehörigkeit entlassen werden können. Sollte in Ihrem Fall kein Entlassungsverfahren notwendig sein, wird die Einbürgerungsurkunde ausgestellt. Ob auf das Entlassungsverfahren verzichtet werden kann, entnehmen Sie bitte den

Ausnahmen vom Entlassungsverfahren. 

4. Urkundenaushändigung

Nachdem die Einbürgerungsurkunde fertiggestellt ist, wird sie an das für Sie zuständige Bezirksamt gesendet. Von dort werden Sie zu einer feierlichen Veranstaltung zur Aushändigung eingeladen.

Vor der Aushändigung leisten Sie ein mündliches Bekenntnis auf das Grundgesetz in Form eines feierlichen Eides.

Nach Ihrer Einbürgerung können Sie direkt Ihren neuen Pass beantragen. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Anschreiben, das die zuständige Meldehalle oder das Kundenzentrum an Sie richtet.

Weitere Informationen zu den Themen Integration und Einbürgerung

Integration und Migration in Köln 
Einbürgerungsinformationen der Bundesregierung 
Integrationsportal des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge 


War dieser Artikel hilfreich für Sie?

nein

Ihre Meinung ist uns wichtig:

Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern.

Ihre Meinung ist uns wichtig!



Funktionen

Zugänge im Bürgerservice


Info

Ob per Internet, telefonisch oder persönlich - gerne helfen wir Ihnen weiter. Über die Reiter finden Sie Informationen zu den Zugangswegen zur Verwaltung.

Call-Center

Sie haben Fragen? Gerne helfen wir Ihnen weiter:
Call-Center der Stadt Köln
Montag bis Freitag, 7 bis 19 Uhr
0221 / 221-0