Beschäftigungserlaubnis zur Aus- und Weiterbildung

Sie möchten in Deutschland ein Praktikum machen?
Sie sind Studierende oder Studierender und müssen ein Pflichtpraktikum absolvieren?
Sie sind Regierungspraktikantin oder Regierungspraktikant oder nehmen an einem von der europäischen Union (EU) geförderten Programm teil?
Sie sind an einem internationalen Studenten-Austauschprogramm beteiligt?


Benötigt werden

  • Nationalpass
  • Stellenbeschreibung
    Diese ist von Ihrer zukünftigen Arbeitgeberin oder Ihrem zukünftigen Arbeitgeber auszufüllen. Den entsprechenden Vordruck finden Sie im Downloadservice. Im Fall einer Aus- oder Weiterbildung muss dem Visumsantrag beziehungsweise dem Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zusätzlich ein Aus- oder Weiterbildungsvertrag der Betriebsstätte beigefügt werden.
  • Nachweis über Praktikantenvertrag
    Für den Fall einer Praktikantentätigkeit wird ein Praktikumsvertrag benötigt, den Sie dem Visumsantrag oder dem Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bitte beifügen.
  • Bestätigung der Universität
    Wenn Sie im Rahmen Ihres Studiums oder Ihrer Diplomarbeit ein Praktikum absolvieren müssen, dann fügen Sie bitte dem Visumsantrag oder dem Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis eine Bestätigung der Universität oder Fachhochschule bei, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt und Bestandteil der Ausbildung oder des Studiums ist.
  • Bestätigung internationaler Organisationen
    Wenn Sie an einem Praktikum im Rahmen eines von der EU geförderten Programms oder an einem internationalen Austauschprogramm teilnehmen, dann müssen Sie dem Visumsantrag oder dem Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis einen entsprechenden Nachweis in Form einer Bestätigung der Organisation über Teilnahme sowie Aufenthaltsdauer beifügen.
  • Bestätigung der zentralen Auslandsvermittlung
    Die Zustimmung der zentralen Auslandsvermittlung (ZAV) wird nur dann benötigt, wenn Sie an einem Austauschprogramm oder an einem vom Bundesministerium finanzierten Fortbildungsprogramm teilnehmen.

Vorsprache

Bei visumsfreier Einreise ist innerhalb von drei Monaten eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde erforderlich, bei der Sie die oben aufgeführten Unterlagen vorlegen müssen.

Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, die Ihren Pass, eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht und den eigenen Pass oder Personalausweis vorlegen muss.

Gebühren

Für die Beantragung der Beschäftigungserlaubnis fallen keine Gebühren an.



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