Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken
Sie möchten gerne in Deutschland studieren? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Ausländerangelegenheiten - Studierendenservice
- Bezirksausländeramt für Chorweiler
- Bezirksausländeramt für die Innenstadt
- Bezirksausländeramt für Ehrenfeld
- Bezirksausländeramt für Kalk
- Bezirksausländeramt für Lindenthal
- Bezirksausländeramt für Mülheim
- Bezirksausländeramt für Nippes
- Bezirksausländeramt für Porz
- Bezirksausländeramt für Rodenkirchen
Sie haben noch kein Einreisevisum zum Studienaufenthalt
Benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium und haben noch kein Einreisevisum, so setzen Sie sich bitte mit der Deutschen Auslandsvertretung Ihres Heimatlandes in Verbindung und beantragen dort ein Visum zum Studienaufenthalt. Beachten Sie bitte dabei, dass ein Besuchsvisum nicht zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken führt.
Sie haben bereits ein Einreisevisum zu Studienzwecken
Sind Sie bereits mit Visum zu Studienzwecken in das Bundesgebiet eingereist, sprechen Sie bitte innerhalb des erlaubten Visumszeitraums bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Bezirksausländeramt vor und reichen die folgenden Unterlagen ein:
- Gültiger Nationalpass (inklusive Kopien aller bedruckten Seiten)
- Aktuelles Passphoto (ab dem Jahr 2011 biometrisch)
- Nachweise bezüglich der Sicherstellung des Lebensunterhaltes
- Nachweise über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Immatrikulationsbescheinigung oder Bescheinigung bezüglich des Sprachkurses
- Wollen Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken beantragen, so fügen Sie bitte zusätzlich einen aktuellen Studienverlaufsbescheinigung der Universität bei.
- Kopie des Mietvertrags
In einigen Fällen können jedoch weitere Unterlagen erforderlich sein. Dieses wird dann im Rahmen Ihrer Vorsprache persönlich mit Ihnen erörtert.
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