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Au-Pair Aufenthalte

Sie möchten als Au-Pair arbeiten, haben das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und eine deutschsprachige Familie gefunden? Sie gehören keinem EU-Mitgliedsstaat an?

Sie möchten eine Person aus dem Ausland zu einem Au-pair Aufenthalt einladen und möchten wissen, welche Unterlagen für die Beschäftigungserlaubnis vorgelegt beziehungsweise im Einreiseverfahren dem Visumsantrag beigefügt werden müssen?


Benötigt werden

  • Nationalpass
  • Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse
    Bei visumspflichtiger Einreise werden die Sprachkenntnisse in der Regel bei der zuständigen Auslandsvertretung festgestellt. Reisen Sie visumsfrei ein, so muss der Ausländerbehörde ein Nachweis über Ihre Grundkenntnisse in der deutschen Sprache (Level A1) vorgelegt werden.
  • Au-Pair Vertrag und Fragebogen
    Der zwischen dem Au-Pair und den Au-Pair Eltern geschlossene Vertrag muss dem Visumsantrag beigefügt werden, ebenso wie der Au-Pair Fragebogen. Einen Mustervertrag und den Au-Pair Fragebogen können Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit herunterladen.
Au-Pair Vertrag und Fragebogen 

Weitere Informationen

Die Au-Pair-Beschäftigung muss in einer Familie erfolgen, das heißt bei einem Ehepaar oder bei einer alleinstehenden Person mit mindestens einem ständig im Haushalt lebenden minderjährigen Kind.

Bei visumsfreier Einreise muss die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sowie die Beschäftigungserlaubnis für die Au-Pair-Tätigkeit spätestens drei Monate nach Einreise bei der Ausländerbehörde erfolgen.

Nach Zustimmung zur Beschäftigungserlaubnis ist eine persönliche Vorsprache bei dem für Sie zuständigen Bezirksausländeramt notwendig, so dass Ihnen die entsprechende Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann.

Für die Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Gebühren bis zu 60 Euro und für eine Verlängerung bis zu 30 Euro anfallen.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Gebühren

Für die Beantragung der Beschäftigungserlaubnis fallen keine Gebühren an.



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