Zweitwohnungssteuer

Seit dem 1. Januar 2005 wird in Köln die Zweitwohnungssteuer erhoben. Rechtsgrundlage hierfür ist die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Köln vom 17. Dezember 2004 (in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 21. Dezember 2011). Die Satzung, das Formular und eine Ausfüllanleitung stehen unten im Downloadservice für Sie bereit.

Sollte eine von Ihnen gesuchte Information fehlen, erhalten Sie weitere Auskünfte unter der Service-Hotline der Zweitwohnungssteuer:
Telefonnummer 0221 / 221-21025.

Kontakt und Erreichbarkeit

Kassen- und Steueramt


Athener Ring 4
50765 Köln
Telefon:
0221 / 221-21686
Telefax:
0221 / 221-21689
E-Mail:
Kassen- und Steueramt



Verzicht auf Zweitwohnungssteuer

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 20. Dezember 2011 den einstimmigen Beschluss gefasst, bei Fällen, in denen sich Haupt- und Nebenwohnung im gleichen Gebäude befinden, auf eine Besteuerung zu verzichten.

Weitere Informationen zur Zweitwohnungssteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat Ende 2005 entschieden (Aktenzeichen: 1 BvR 1232/00 und 2627/03), dass verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Berufstätige keine Zweitwohnungssteuer bezahlen müssen, wenn sich die eheliche Wohnung in einer anderen Gemeinde befindet und die Zweitwohnung beruflich bedingt ist.

Ein Beiblatt zur Steuererklärung, in dem Angaben zum Grund des Innehabens der Zweitwohnung und Angaben zum Familienstand zu machen sind, ist als Download hinterlegt.

Da uns nicht bekannt ist, aus welchen Gründen die Nebenwohnung unterhalten wird und welchen Familienstand die Zweitwohnungsinhaberin oder der Zweitwohnungsinhaber hat, ist es erforderlich, die vom Bundesverfassungsgericht genannten Kriterien im Steuererklärungsverfahren geltend zu machen. Soweit Steuererklärungen schon abgegeben wurden, werden wir entsprechende ergänzende Angaben anfordern.

Nicht meldepflichtige Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet innerhalb eines Monats nach dem Zeitpunkt, mit dem die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung beginnt, diesen Tatbestand anzuzeigen.

Nach den Bestimmungen der Zweitwohnungssteuersatzung ist die gesamte Steuer für zürückliegende Jahre innerhalb eines Monats nach Zugang des Steuerbescheides an die Stadtkasse Köln zu entrichten. Ansonsten ist die Steuer regelmäßig jeweils zur Hälfte am 1. April und 1. Oktober fällig.

Der Steuererklärungsvordruck sowie die hierzu erstellten Ausfüllhinweise sind als Download hinterlegt.

Häufige Fragen zur Zweitwohnungssteuer

Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zur Zweitwohnungssteuer 


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