Zweitpass

Sie benötigen einen zusätzlichen Reisepass? Grundsätzlich darf laut Gesetz niemand in der Bundesrepublik Deutschland mehrere Pässe besitzen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn Sie uns Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.


Benötigt werden

  • Bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • Geburts- oder Heiratsurkunde
    Bei ausländischen Heiratsurkunden benötigen wir zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers. Urkunden und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.
  • Nachweis des berechtigten Interesses
  • Ein aktuelles Passfoto
    Die neuen Regelungen sind in der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei ausführlich erläutert. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich.
Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei 

Informationen rund um den Zweitpass

Sie erhalten mehrere Pässe:

  • wenn Sie aus beruflichen Gründen viel reisen und wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Visabeschaffung ein Pass nicht ausreicht.
  • wenn Sie in einen Staat reisen wollen, der Ihnen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem ersten Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben oder aufhalten wollen. Dies kann vorkommen bei Einreise in arabische Staaten mit vorhandenen Einreisevermerken des Staates Israel. 

Begründungen, die nur vorsorgliche oder allgemeine Aspekte beinhalten reichen nicht aus. Es kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass für häufige Auslandsreisen automatisch immer zwei oder mehrere Pässe benötigt werden. Auch wenn Sie bisher mehrere Pässe hatten, müssen Sie uns erneut die Gründe mitteilen.

Der Zweitpass wird für sechs Jahre ausgestellt. Vom Tag der Antragstellung dauert es etwa vier Wochen, bis der zusätzliche Reisepass abgeholt werden kann. Wenn Sie nicht so lange warten können, beantragen Sie bitte einen Expresspass oder, falls auch dieser nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann, einen vorläufigen maschinenlesbaren Reisepass.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Gebühren

37,50 Euro für einen Zweitpass für Personen unter 24 Jahren
59 Euro für einen Zweitpass für Personen ab 24 Jahren

26 Euro für einen vorläufigen maschinenlesbaren Zweitpass. Dieser wird für ein Jahr ausgestellt.

zuzüglich 32 Euro für einen Expresspass
zuzüglich 22 Euro für einen 48-Seitenpass

Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.

Rechtliche Voraussetzungen

Passgesetz



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