Reisepass
Einen Reisepass benötigen Sie grundsätzlich für Reisen in alle Länder außerhalb der europäischen Union.
Wenn Sie nur einen vorläufigen Reisepass besitzen, benötigen Sie seit dem 1. Mai 2006 für Reisen in die USA zusätzlich ein Visum. Das Visum können Sie bei der US-Botschaft oder dem amerikanischen Generalkonsulat beantragen. Eine Einreise in die USA ohne Visum ist nur mit einem Reisepass möglich, der mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein muss.
Kontakt und Erreichbarkeit
Benötigt werden
- Alter Reisepass
- Ihr Personalausweis
Für den Fall der erstmaligen Beantragung oder nach Verlust des bisherigen Reisepasses. - Geburts- oder Heiratsurkunde
Sollten sie verheiratet, geschieden oder verwitwet sein, wird anstelle der Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) das Familienbuch beziehungsweise die Heiratsurkunde (Auszug aus dem Eheregister) benötigt. Bei ausländischen Urkunden benötigen wir zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden. - Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
Wird zusätzlich ein vorläufiger Reisepass beantragt, werden insgesamt zwei Fotos benötigt. - Verlustanzeige
Diese ist erforderlich, wenn der alte Reisepass verloren gegangen ist. Die Verlustanzeige können Sie im Downloadservice herunterladen. - Bescheinigung der Polizei
Falls der bisherige Pass gestohlen wurde, wird die Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl benötigt.
Informationen rund um den Reisepass
Seit dem 1. November 2007 werden auf dem Chip des Reisepasses neben dem Lichtbild auch Fingerabdrücke gespeichert. Außerdem werden Reisepässe bereits ab Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt.
Vorhandene Kinderreisepässe sowie vor dem 1. November 2007 ausgestellte Reisepässe, auf deren Chip keine Fingerabdrücke gespeichert sind, behalten jedoch die eingetragene Gültigkeit.
Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass oder ein Visum benötigen, oder ob ein Personalausweis ausreicht, erfragen Sie bitte beim Auswärtigen Amt.
Beachten Sie bitte auch die speziellen Anforderungen an die Passfotos. Die Regelungen sind in der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei ausführlich erläutert. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich.
Vom Tag der Antragstellung dauert es zur Zeit etwa drei bis vier Wochen, bis der Reisepass abgeholt werden kann. Bei der Abholung wird der bisherige Pass eingezogen oder ungültig entwertet und dem Passinhaber wieder ausgehändigt.
Für Vielreisende gibt es einen Reisepass, der 48 Seiten umfasst. Darin ist mehr Platz für Stempel enthalten. Wenn Sie einen solchen Pass beantragen wird jedoch eine um 22 Euro höhere Gebühr fällig.
Besonderheiten bei Antragstellung für Minderjährige
Jugendliche unter 18 Jahren benötigen für die Beantragung eines Reisepasses das Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigen. Hierfür ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.
Daneben werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass der Erziehungsberechtigten
- Formlose Vollmacht des zweiten Erziehungsberechtigten
Ist einer der Erziehungsberechtigten verhindert und kann den Jugendlichen bei der Beantragung nicht begleiten, besteht die Möglichkeit, sich durch eine formlose Vollmacht und Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses vertreten zu lassen. - Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht
wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist. - eventuell bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass
Vorsprache
Persönliche Vorsprache ist bei der Antragstellung erforderlich. Die Abholung kann jedoch durch einen Bevollmächtigten, der sich ausweisen kann, erfolgen.
Gebühren
37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren. Der Pass wird für sechs Jahre ausgestellt.
59 Euro für Personen ab 24 Jahren. Der Pass wird für zehn Jahre ausgestellt.
26 Euro für einen vorläufigen maschinenlesbaren Reisepass. Dieser wird für ein Jahr ausgestellt.
zuzüglich 32 Euro für einen Expresspass
zuzüglich 22 Euro für einen 48-Seitenpass
Wenn der bisherige Reisepass verloren gegangen ist, erhöhen sich die Gebühren um 1,50 Euro für die Verlustanzeige.
Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.
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