Reisepass
Für Reisen in bestimmte Länder benötigen Sie einen Reisepass. Dieser wird für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein Reisepass beantragt werden.
Der Reisepass enthält einen Chip auf dem neben dem Lichtbild auch die Fingerabdrücke gespeichert sind. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.
Kontakt und Erreichbarkeit
Benötigt werden
- Alter Reisepass
- Ihr Personalausweis
Für den Fall der erstmaligen Beantragung oder nach Verlust des bisherigen Reisepasses. - Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
Wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind, wird anstelle der Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) die Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde benötigt. Bei ausländischen Urkunden benötigen wir zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden. - Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
Wird zusätzlich ein vorläufiger Reisepass beantragt, werden insgesamt zwei Fotos benötigt. Hinweise zu den Anforderungen des Passfotos finden Sie weiter unten auf dieser Seite. - Verlustanzeige
Diese ist erforderlich, wenn der alte Reisepass verloren gegangen ist. Die Verlustanzeige können Sie im Downloadservice herunterladen. - Bescheinigung der Polizei
Falls der bisherige Pass gestohlen wurde, wird die Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl benötigt.
Biometrisches Passfoto
Beachten Sie bitte die speziellen Anforderungen an die Passfotos. Die Regelungen sind in einer Foto-Mustertafel ausführlich erläutert. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich.
Gültigkeit
- Der Reisepass hat eine Gültigkeit von zehn Jahren.
- Für Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig.
- Der vorläufige Reisepass ist nur ein Jahr gültig.
- Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.
Reiseinformationen
Bitte beachten Sie, dass Kindereinträge im Pass der Eltern mit Ablauf des 25. Juni 2012 ihre Gültigkeit verloren haben. Somit müssen alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Je nach Reiseziel kann für Kinder unter 12 Jahren ein Kinderreisepass, für Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden.
Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass oder ein Visum benötigen, oder ob ein Personalausweis ausreicht, erfragen Sie bitte beim Auswärtigen Amt.
Reisepass für Vielreisende
Für Vielreisende gibt es einen Reisepass, der 48 Seiten umfasst. Im normalen Reisepass stehen Ihnen 27 Seiten, im Reisepass für Vielreisende 43 Seiten für Stempel zur Verfügung. Wenn Sie einen solchen Pass beantragen, wird jedoch eine um 22 Euro höhere Gebühr fällig.
Bearbeitungsdauer
Vom Tag der Antragstellung dauert es zur Zeit etwa drei bis vier Wochen, bis der Reisepass abgeholt werden kann. Bei der Abholung wird der bisherige Pass eingezogen oder ungültig entwertet und Ihnen wieder ausgehändigt.
Reisepass fertig?
Hier können Sie abfragen, ob Ihr beantragter Reisepass fertig ist und abgeholt werden kann.
Besonderheiten bei Antragstellung für Minderjährige
Jugendliche unter 18 Jahren benötigen für die Beantragung eines Reisepasses das Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigen. Hierfür ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.
Daneben werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass der Erziehungsberechtigten
- Formlose Vollmacht des zweiten Erziehungsberechtigten
Ist einer der Erziehungsberechtigten verhindert und kann den Jugendlichen bei der Beantragung nicht begleiten, besteht die Möglichkeit, sich durch eine formlose Vollmacht und Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses vertreten zu lassen. - Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht
wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist. - eventuell bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass
Vorsprache
Die persönliche Vorsprache ist bei der Antragstellung erforderlich.
Wenn Sie für Ihr Kind einen Reisepass beantragen, ist es zwingend erforderlich, dass Ihr Kind Sie begleitet.
Die Abholung des Ausweises kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Vollmacht sowie der Personalauweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.
Gebühren
37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren
59 Euro für Personen ab 24 Jahren
26 Euro für einen vorläufigen maschinenlesbaren Reisepass
zuzüglich 32 Euro für einen Expresspass
zuzüglich 22 Euro für einen 48-Seitenpass
Wenn der bisherige Reisepass verloren gegangen ist, erhöhen sich die Gebühren um 1,50 Euro für die Verlustanzeige.
Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.
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