Reisepass - Vorläufig

Sie möchten kurzfristig verreisen und besitzen keinen gültigen Reisepass? Wenn die rechtzeitige Ausstellung eines Reisepasses oder Expresspasses nicht mehr möglich ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dieser ist ein Jahr gültig und kann nicht verlängert werden.

Bedenken Sie, dass manche Länder die Einreise nur mit einem gültigen Reisepass gewähren.


Benötigt werden

  • Alter Reisepass
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
    Hinweise zu den Anforderungen des Passfotos finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
  • Ihr Personalausweis
    Für den Fall der erstmaligen Beantragung oder nach Verlust des bisherigen Reisepasses.
  • Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
    Wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind, wird anstelle der Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) die Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde benötigt. Bei ausländischen Urkunden benötigen wir zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.
  • Verlustanzeige
    Diese ist erforderlich, wenn der alte Reisepass verloren gegangen ist. Die Verlustanzeige können Sie im Downloadservice herunterladen.
  • Bescheinigung der Polizei
    Falls der bisherige Pass gestohlen wurde, wird die Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl benötigt.
  • Reiseunterlagen
    Vorhandene Reiseunterlagen, wie zum Beispiel eine Flugbestätigung, müssen bei Beantragung vorgelegt werden. Diese dienen als Nachweis, dass ein vorläufiger Reisepass benötigt wird, weil die Ausstellung eines Reisepasses oder Expresspasses nicht mehr rechtzeitig möglich ist.

Biometrisches Passfoto

Beachten Sie bitte die speziellen Anforderungen an die Passfotos. Die Regelungen sind in einer Foto-Mustertafel ausführlich erläutert. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich.

Foto-Mustertafel 

Reiseinformationen

Wenn Sie nur einen vorläufigen Reisepass besitzen, benötigen Sie seit dem 1. Mai 2006 für Reisen in die USA zusätzlich ein Visum. Das Visum können Sie bei der US-Botschaft oder dem amerikanischen Generalkonsulat beantragen. Eine Einreise in die USA ohne Visum ist nur mit einem Reisepass möglich, der mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein muss.

Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass oder ein Visum benötigen, oder ob ein Personalausweis ausreicht, erfragen Sie bitte beim Auswärtigen Amt.

Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes 

Bearbeitungsdauer

  • Den vorläufigen Reisepass stellen wir Ihnen direkt aus, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen können.
  • Innerhalb von drei Werktagen können Sie sich auch einen Expresspass ausstellen lassen.
  • Der endgültige Reisepass kann nach drei bis vier Wochen abgeholt werden.

Besonderheiten bei Antragstellung für Minderjährige

Jugendliche unter 18 Jahren benötigen für die Beantragung eines Reisepasses, eines Expresspasses oder eines vorläufigen Reisepasses das Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten. Hierfür ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.

Daneben werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass der Erziehungsberechtigten
  • Formlose Vollmacht des zweiten Erziehungsberechtigten
    Ist einer der Erziehungsberechtigten verhindert und kann den Jugendlichen bei der Beantragung nicht begleiten, besteht die Möglichkeit, sich durch eine formlose Vollmacht und Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses vertreten zu lassen
  • Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht
    wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist
  • eventuell bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass

 

Samstagsnotdienst

Sie stellen unmittelbar vor Reiseantritt (beispielsweise auf dem Flughafen Köln/Bonn) fest, dass Ihr Ausweisdokument abgelaufen ist und die Reise daran scheitern wird?

Für solche Ausnahmesituationen haben wir samstags, in der Zeit von 10 bis 15 Uhr, in der KFZ-Zulassungsstelle einen Notdienst für die Ausstellung eines Ersatzausweisdokumentes eingerichtet.

Diesen Notdienst können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Köln mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Außerdem darf es Ihnen vor Reiseantritt nachweislich nicht mehr möglich sein, an einem der nächsten Werktage zu den normalen Öffnungszeiten im Kundenzentrum Innenstadt oder in einer Meldehalle vorzusprechen, um sich dort ein vorläufiges Reisedokument zu besorgen. Als Nachweis können Sie beispielsweise das Ticket oder die Buchungsbestätigung vorlegen.

KFZ-Zulassungsstelle 

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Wenn Sie für Ihr Kind einen vorläufigen Reisepass beantragen möchten, ist es zwingend erforderlich, dass Ihr Kind Sie begleitet.

Gebühren

26 Euro für einen vorläufigen maschinenlesbaren Reisepass

Wenn der bisherige Reisepass verloren gegangen ist, erhöhen sich die Gebühren um 1,50 Euro für die Verlustanzeige.

Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.

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