Personalausweis

Ab dem 16. Geburtstag besteht Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen. Für Jugendliche unter 12 Jahren kann für Reisen ein Kinderreisepass oder ab Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisepass beantragt werden.

Seit 1. November 2010 gibt es den neuen elektronischen Personalausweis im Scheckkartenformat.


Benötigt werden

  • Alter Personalausweis
    Der alte Personalausweis wird eingezogen, wenn Sie Ihren neuen Ausweis abholen.
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
    Falls auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden soll, wird ein weiteres Foto benötigt. Hinweise zu den Anforderungen des Passfotos finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
  • Bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass
  • Ihr Reisepass
    Der Reisepass wird benötigt, wenn Ihr bisheriger Ausweis verloren ging.
  • Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
    Wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind, wird anstelle der Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) die Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde benötigt. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers benötigt. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.
  • Verlustanzeige
    Diese ist erforderlich, wenn der alte Personalausweis verloren gegangen ist. Die Verlustanzeige können Sie im Downloadservice herunterladen.
  • Bescheinigung der Polizei
    Falls der bisherige Ausweis gestohlen wurde, wird die Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl benötigt.

Biometrisches Passfoto

Beachten Sie bitte die speziellen Anforderungen an die Passfotos. Die Regelungen sind in einer Foto-Mustertafel ausführlich erläutert. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich.

Foto-Mustertafel 

Informationen rund um den Personalausweis

Die Gültigkeit des bisherigen Personalausweises kann nicht verlängert werden.

Vom Tag der Antragstellung dauert es etwa drei bis vier Wochen, bis der Personalausweis abgeholt werden kann. Wenn Sie Ihren Personalausweis nach dem 1. November 2010 beantragt haben, werden Sie von der Bundesdruckerei angeschrieben, sobald Ihr Ausweis zur Abholung bereit liegt. Da Sie diesen Brief bei der Abholung nicht benötigen, bringen Sie ihn bitte nicht mit, sondern verwahren ihn sicher zu Hause. Er enthält wichtige Daten zu PIN, PUK und Sperrkennwort.

Jugendliche, die mehr als drei Monate vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragt haben, erhalten keinen PIN-Brief. Bitte beachten Sie auch die weiteren besonderen Regelungen, die für die Beantragung eines Personalausweises bei Jugendlichen gelten.

Bei der Abholung ist der alte Personalausweis oder der vorläufige Personalausweis abzugeben.

Besonderheiten für Jugendliche

Erfolgt die Vorsprache eines Jugendlichen ohne Kinderreisepass, ohne Kinderausweis oder mit Kinderausweis ohne Foto, so ist die Vorsprache einer erziehungsberechtigten Person erforderlich. 

Möchten Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragen, so ist die Begleitung von mindestens einer erziehungsberechtigten Person notwendig. Jedoch sind grundsätzlich die Unterschriften beider Elternteile erforderlich. Es reicht aus, wenn eine erziehungsberechtigte Person den Ausweis abholt und die andere erziehungsberechtigte Person eine Einverständniserklärung und ihren Personalausweis vorlegen lässt. Wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist, so ist die Vorlage eines Nachweises über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht erforderlich.

Die Online-Ausweisfunktion kann erst ab 16 Jahren genutzt werden. Deshalb erhalten Jugendliche, die mehr als drei Monate vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragt haben, keinen PIN-Brief und somit keine schriftliche Benachrichtigung, dass ihr Ausweis fertig ist. Die elektronische Abfrage "Personalausweis fertig?" ist jedoch möglich.

Jugendliche, die während der Gültigkeitsdauer ihres Ausweises 16 Jahre alt werden, können ab diesem Zeitpunkt die Online-Ausweisfunktionen und die persönliche PIN einschalten lassen.

Personalausweis fertig?

Hier können Sie abfragen, ob Ihr beantragter Personalausweis fertig ist und abgeholt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Ausweis erst abholen können, nachdem Sie den PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten haben. Dies gilt nicht für Jugendliche, die mehr als drei Monate vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragt haben. Sie erhalten keinen PIN-Brief.

Personalausweis fertig?

Welche Vorteile hat der neue Personalausweis?

Der neue Personalausweis vereint die bisherige Ausweisfunktion mit einer modernen Speicherung der persönlichen Daten auf einem Speicherchip. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, freiwillig Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip speichern zu lassen. Hierdurch wird die Fälschungssicherheit des Dokumentes erhöht. Sie können den neuen Personalausweis als elektronischen Identitätsnachweis nutzen und sich künftig bei Geschäften im Internet einfach und eindeutig ausweisen.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Kreditkartenformat
  • Kontaktloser Chip im Karteninneren
  • Elektronische Ausweisfunktion für Transaktionen im Internet und an Automaten
  • Mehr Kontrolle über persönliche Daten
  • Vorbereitet für die elektronische Signatur zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler Dokumente
  • Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke

Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie umfangreiche Informationen zum neuen, elektronischen Ausweisdokument und zu seinen Funktionen.

Informations- und Serviceportal des Bundesministeriums des Innern 

Gültigkeit

  • Der Personalausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren.
  • Für Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig.

    Personalausweise im alten Format, deren Laufzeit über den 1. November 2010 hinaus geht, bleiben bis zum Ablaufdatum gültig.

Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall

Bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie die Abschaltung der elektronischen Identifikationsfunktion (eID-Funktion) veranlassen. Hierfür müssen Sie persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen oder den Sperr-Notruf 0180 / 1333333 anrufen.

Vorsprache

Vorsprache ist erforderlich bei Antragstellung. Die Abholung kann jedoch durch eine bevollmächtigte Person, die sich ausweisen kann, erfolgen. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person die zur Abholung erforderlichen Erklärungen zur elektronischen Identifikationsfunktion (eID-Funktion) mit zu geben.

Gebühren

22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
28,80 Euro für Personen ab 24 Jahren
10 Euro für einen vorläufigen Personalausweis

Die Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates werden durch die jeweilige Anbieterin oder den jeweiligen Anbieter festgelegt.

Weitere Gebührenregelungen:
6 Euro für nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion
6 Euro für das Ändern der PIN (beispielsweise PIN vergessen)
6 Euro für das Entsperren der Online-Ausweisfunktion

Folgende Leistungen sind gebührenfrei:
- Erstmaliges Einschalten beziehungsweise jedes Ausschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres und ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
- Ändern der Anschrift bei Umzügen
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall

Die Gebühr für eine Verlustanzeige beträgt zusätzlich 1,50 Euro.
Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.



War dieser Artikel hilfreich für Sie?

nein

Ihre Meinung ist uns wichtig:

Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern.

Ihre Meinung ist uns wichtig!



Funktionen

Call-Center

115 oder
0221 / 221-0
Call-Center der Stadt Köln
Mo bis Fr, 7 bis 18 Uhr

Produkte