Personalausweis

Ab dem 16. Geburtstag besteht Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen. Für Jugendliche unter 12 Jahren kann für Reisen ein Kinderreisepass oder ab Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisepass beantragt werden.


Benötigt werden

  • Alter Personalausweis
    Der alte Personalausweis wird eingezogen, wenn Sie Ihren neuen Ausweis abholen.
  • Neues Passfoto
    Falls auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden soll, wird ein weiteres Foto benötigt. Die Vorlage von Lichtbildern in digitaler Form ist nicht möglich.
  • Bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass
  • Ihr Reisepass
    Der Reisepass wird benötigt, wenn Ihr bisheriger Ausweis verloren ging.
  • Geburts- oder Heiratsurkunde
    Sollten sie verheiratet, geschieden oder verwitwet sein, wird anstelle der Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) das Familienbuch beziehungsweise die Heiratsurkunde (Auszug aus dem Eheregister) benötigt. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers benötigt. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.
  • Verlustanzeige
    Diese ist erforderlich, wenn der alte Personalausweis verloren gegangen ist. Die Verlustanzeige können Sie im Downloadservice herunterladen.
  • Bescheinigung der Polizei
    Falls der bisherige Ausweis gestohlen wurde, wird die Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl benötigt.

Informationen rund um den Personalausweis

Die Gültigkeit des bisherigen Personalausweises kann nicht verlängert werden.

Erfolgt die Vorsprache eines Jugendlichen ohne Kinderausweis oder mit Kinderausweis ohne Foto, so ist die Vorsprache eines Erziehungsberechtigten erforderlich. 

Vom Tag der Antragstellung dauert es etwa zwei bis drei Wochen, bis der Personalausweis abgeholt werden kann. 

Bei der Abholung ist der alte Bundespersonalausweis oder der vorläufige Personalausweis abzugeben.

Vorsprache

Vorsprache ist erforderlich bei Antragstellung. Die Abholung kann jedoch durch einen Bevollmächtigten, der sich ausweisen kann, erfolgen.

Hinweis: Möchten Jugendliche mehr als drei Monate vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragen, so ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig. Jedoch sind grundsätzlich die Unterschriften beider Elternteile erforderlich. Es reicht aus, wenn ein Erziehungsberechtigter den Ausweis abholt und der andere Erziehungsberechtigte eine Einverständniserklärung und seinen Personalausweis vorlegen lässt. Wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist, so ist die Vorlage eines Nachweises über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht erforderlich.

Gebühren

Der erste Personalausweis vor dem 21. Geburtstag ist gebührenfrei.

Die Gebühr für eine Neuausstellung beträgt 8 Euro
- weniger als 6 Monate vor Ablauf,
- bei Diebstahl mit Bescheinigung der Polizei oder
- nach Eheschließung

Bei Neuausstellungen aus sonstigen Gründen werden 13 Euro Gebühren erhoben.

Die Gebühr für einen vorläufigen maschinenlesbaren Personalausweis beträgt 14 Euro.

Die Gebühr für eine Verlustanzeige beträgt zusätzlich 1,50 Euro.

Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.



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