Personalausweis - Vorläufig
Sie möchten kurzfristig verreisen und besitzen keinen gültigen Ausweis?
Kontakt und Erreichbarkeit
Benötigt werden
- Alter Personalausweis
Der bisherige Ausweis wird bei der Aushändigung des vorläufigen maschinenlesbaren Personalausweises eingezogen. - Ihr Reisepass
Der Reisepass wird benötigt, falls Sie Ihren bisherigen Ausweis verloren haben. - Bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass
- Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
Hinweise zu den Anforderungen des Passfotos finden Sie weiter unten auf dieser Seite. - Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
Wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind, wird anstelle der Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) die Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde benötigt. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers benötigt. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden. - Verlustanzeige
Diese ist erforderlich, wenn der alte Personalausweis verloren gegangen ist. Die Verlustanzeige können Sie im Downloadservice herunterladen. - Diebstahlsanzeige der Polizei
Falls der bisherige Personalausweis gestohlen wurde.
Biometrisches Passfoto
Beachten Sie bitte die speziellen Anforderungen an die Passfotos. Die Regelungen sind in einer Foto-Mustertafel ausführlich erläutert. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich.
Informationen rund um den Personalausweis
Um künftige Reisepläne nicht mit einem zusätzlichen Besuch beim Kundenzentrum Innenstadt oder bei einer der Meldehallen zu belasten und damit Sie Ihrer Ausweispflicht künftig genügen, wird gleichzeitig ein regulärer Personalausweis beantragt.
Den vorläufigen maschinenlesbaren Personalausweis bekommen Sie sofort ausgehändigt. Bis der endgültige Personalausweis abgeholt werden kann, dauert es ab dem Tag der Antragstellung etwa drei bis vier Wochen.
Bedenken Sie bitte, dass Sie mit einem vorläufigen maschinenlesbaren Personalausweis nicht in jedes Land reisen können.
Jugendliche unter 16 Jahren benötigen für die Beantragung eines vorläufigen maschinenlesbaren Personalausweises das Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten. Hierfür ist die Begleitung von mindestens einer erziehungsberechtigten Person notwendig.
Daneben werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass der Erziehungsberechtigten
- Formlose Vollmacht der zweiten erziehungsberechtigten Person.
Ist einer der Erziehungsberechtigten verhindert und kann den Jugendlichen bei der Beantragung nicht begleiten, besteht die Möglichkeit, sich durch eine formlose Vollmacht und Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses vertreten zu lassen. - Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht,
wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist.
Samstagsnotdienst
Sie stellen unmittelbar vor Reiseantritt (beispielsweise auf dem Flughafen Köln/Bonn) fest, dass Ihr Ausweisdokument abgelaufen ist und die Reise daran scheitern wird?
Für solche Ausnahmesituationen haben wir samstags, in der Zeit von 10 bis 15 Uhr, in der KFZ-Zulassungsstelle einen Notdienst für die Ausstellung eines Ersatzausweisdokumentes eingerichtet.
Diesen Notdienst können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Köln mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Außerdem darf es Ihnen vor Reiseantritt nachweislich nicht mehr möglich sein, an einem der nächsten Werktage zu den normalen Öffnungszeiten im Kundenzentrum Innenstadt oder in einer Meldehalle vorzusprechen, um sich dort ein vorläufiges Reisedokument zu besorgen. Als Nachweis können Sie beispielsweise das Ticket oder die Buchungsbestätigung vorlegen.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Gebühren
10 Euro für einen vorläufigen Personalausweis
Für die Neuausstellung des endgültigen Personalausweises:
22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
28,80 Euro für Personen ab 24 Jahren
Die Gebühr für eine Verlustanzeige beträgt zusätzlich 1,50 Euro.
Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.
Rechtliche Voraussetzungen
Personalausweisgesetz
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