Meldebescheinigung und Aufenthaltsbescheinigung

Bei Ihrer Anmeldung oder Ummeldung händigen wir Ihnen einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung aus. Darüber hinaus können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erhalten.

Wenn zur Vorlage bei einer Behörde neben den reinen Meldedaten weitere Angaben bestätigt werden müssen, stellen wir Ihnen eine Aufenthaltsbescheinigung aus.


Benötigt werden

  • Personalausweis oder Pass der antragstellenden Person

Meldebescheinigung

Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer aktuellen Wohnung. Sie kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden. Aus der Meldebescheinigung geht hervor, wer, wo gemeldet ist. Bei Bedarf bescheinigen wir Ihnen auch frühere Kölner Anschriften. Einzelheiten, wie zum Beispiel die Konfession oder der Familienstand, werden in einer Meldebescheinigung nicht aufgeführt.

Bitte beachten Sie:

Wenn es einer Archivauskunft bedarf, können Sie Ihre Meldebescheinigung für private Zwecke oder zur Vorlage für Ihre ausländische Rente nicht im Kundenzentrum Innenstadt oder einer Meldehalle beantragen. In diesem Fall richten Sie Ihre Anfrage bitte ausschließlich an die zentrale Meldebehörde.

Einwohnerwesen 

Aufenthaltsbescheinigung

Eine Aufenthaltsbescheinigung enthält im Gegensatz zur reinen Meldebescheinigung auch Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit. Sie kann beispielsweise für eine Eheschließung benötigt werden. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.

Vorsprache

Eine Vorsprache ist erforderlich. Sie kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann ist eine Vollmacht, ein gültiges Ausweisdokument der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers und der bevollmächtigten Person vorzulegen.

Gebühren

6 Euro

Die Gebühren für Meldebescheinigungen mit Archivrecherche können unterschiedlich sein. Sie richten sich nach den Gebühren für Meldeauskünfte mit Recherche. Bitte lesen Sie hierzu die nachfolgenden Informationen zur Meldeauskunft.

Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.

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