Meldebescheinigung und Aufenthaltsbescheinigung
Eine Meldebescheinigung beinhaltet lediglich, wer, wo gemeldet ist. Einzelheiten wie zum Beispiel Konfession oder Familienstand werden nicht aufgeführt. Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt werden.
Eine Aufenthaltsbescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten eine Aufenthaltsbescheinigung vorlegen. Sie enthält im Gegensatz zur reinen Meldebestätigung auch Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit.
Kontakt und Erreichbarkeit
Benötigt werden
- Personalausweis oder Pass der beantragenden Person
Vorsprache
Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters vorzulegen.
Gebühren
6 Euro für Meldebescheinigungen und Aufenthaltsbescheinigungen
Die Gebühren für Meldeauskünfte können unterschiedlich sein. Bitte lesen Sie hierzu auch die Informationen zur Meldeauskunft.
Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.
Ähnliche Produkte
War dieser Artikel hilfreich für Sie?
Ihre Meinung ist uns wichtig:
Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern.