Meldeauskunft
Sie suchen einen entfernten Verwandten oder eine Klassenkameradin für ein Klassentreffen nach 20 Jahren? Sie haben jedoch nur den Namen der gesuchten Person und wissen, wo er oder sie zuletzt in Köln gewohnt hat? Dann haben Sie die Möglichkeit, die letzte in Köln gespeicherte Anschrift zu erfahren.
Kontakt und Erreichbarkeit
Benötigt werden
- ein formloser Antrag
mit den Ihnen bekannten Meldedaten. Bitte lesen Sie hierzu auch den Bereich Suchkriterien.
Suchkriterien
Für die eindeutige Identifikation der von Ihnen gesuchten Person müssen Sie vier melderechtliche Angaben der Person mitteilen. Mindestens die folgenden Kriterien sollten enthalten sein:
- Familienname und
- Vorname und
- letzte Ihnen bekannte Kölner Anschrift und
- Geburtsdatum
Wenn Sie alle der vier vorgenannten Kriterien angeben können, reicht das erfahrungsgemäß für eine Suche aus. Wenn Sie nur drei dieser Angaben machen können, also Adresse oder Geburtsdatum, dann müssen Sie noch ein weiteres Kriterium mitteilen. Machen Sie in diesem Fall Angaben zu
- Geburtsort
- frühere Namen (Geburtsname, früherer Ehename)
- Geschlecht
- Familienstand
- Staatsangehörigkeit
- weitere Personendaten
Informationen zur Meldeauskunft
Einfache Meldeauskunft
Kann mit den von Ihnen mitgeteilten Daten eine Person eindeutig festgestellt werden, dann erhalten Sie die Auskunft über folgende Daten:
- Vornamen und Familiennamen
- Doktorgrad und
- letzte bekannte Anschrift
Archivauskunft
Wollen Sie eine Auskunft über eine Person erhalten, die vor längerer Zeit in Köln wohnhaft war und danach verzogen ist? Dann ist unter Umständen eine Archivauskunft erforderlich. Dadurch ändert sich die anfallende Gebühr. Bitte beachten Sie, dass wir Meldeunterlagen nur für den Zeitraum von 50 Jahren nach Wegzug oder Tod aufbewahren dürfen.
Erweiterte Meldeauskunft
Soweit es sich nicht nur beispielsweise um ein Klassentreffen handelt, sondern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können, dürfen Ihnen über die Daten einer einfachen Meldeauskunft hinaus weitere melderechtliche Daten zu der gesuchten Person mitgeteilt werden.
Die ermittelte Person wird unverzüglich über die Erteilung einer erweiterten Meldeauskunft unter Angabe der Datenempfängerin oder des Datenempfängers informiert. Dies gilt nicht, wenn Sie ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, glaubhaft gemacht haben.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Sie können für Ihr Anfrage in einer Meldehalle oder im Kundenzentrum Innenstadt vorsprechen oder Ihre Anfrage schriftlich an die Abteilung Einwohnerwesen richten.
Gebühren
Es fallen Gebühren an in Höhe von:
7 Euro für eine einfache Meldeauskunft,
10 Euro für eine erweiterte Meldeauskunft,
19,50 Euro für eine Archivauskunft mit einfacher Recherche,
24,50 Euro für eine Archivauskunft mit komplexer Recherche
Die Verwaltungsgebühr überweisen Sie bitte nach Erhalt auf das in der Auskunft angegebene Konto. Die Gebühr wird für jede angefragte Person und auch bei einer negativen Auskunft fällig.
Rechtliche Voraussetzungen
§§ 3 und 34 Meldegesetz Nordrhein-Westfalen (MG NW)
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