Kinderreisepass

Sie benötigen ein Reisedokument für Ihr Kind? Dann können Sie für Kinder unter 12 Jahren einen Kinderreisepass beantragen. Er gilt sechs Jahre, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Ab dem 12. Lebensjahr ist dann nur noch die Beantragung eines Reisepasses oder eines Personalausweises möglich. Die Vorsprache des Kindes ist bei Beantragung des Passes sowie bei einer Aktualisierung von Größe und Augenfarbe zwingend erforderlich.


Benötigt werden

  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern
    Die Antragstellung kann durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen, wenn eine formlose Vollmacht, mit Namen des Kindes, des anderen Erziehungsberechtigten und dessen Ausweis vorgelegt werden.
  • Geburtsurkunde
    Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers benötigt. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.
  • Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht
    wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist.
  • der alte Kinderausweis oder Kinderreisepass
  • Verlustanzeige
    Diese ist erforderlich, wenn der alte Kinderreisepass verloren gegangen ist. Die Verlustanzeige können Sie im Downloadservice herunterladen.
  • Bescheinigung der Polizei
    Falls der bisherige Pass gestohlen wurde, wird die Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl benötigt.
  • ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
    Kinderreisepässe werden, unabhängig vom Alter des Kindes, nur noch mit Foto ausgestellt. Beachten Sie dazu bitte die Regelungen in der Foto-Mustertafel. Bei Kindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sind Abweichungen bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich zulässig. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich.
Foto-Mustertafel 

Download

Verlustanzeige Ausweisdokument [PDF, 478 KB]

Infos rund um den Kinderreisepass

  • Ein Kinderreisepass ist ein maschinenlesbares Reisedokument für Kinder und ersetzt den bisherigen Kinderausweis.
  • Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr muss der Kinderreisepass vom Kind selbst unterschrieben werden.

Hinweise zu Kinderreisepässen, die vor dem 1. November 2007 ausgestellt wurden:

  • Der Pass behält grundsätzlich die eingetragene Gültigkeit, längstens bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. 
  • Der Pass kann nur noch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. 
  • Eine Aktualisierung des Dokumentes, wie zum Beispiel die Einbringung eines aktuellen Lichtbildes oder Änderung des Wohnortes ist auch weiterhin möglich.

Reiseinformationen

Wenn Ihr Kind nur einen vorläufigen Reisepass besitzt, benötigen Sie seit dem 1. Mai 2006 für Reisen in die USA zusätzlich ein Visum. Das Visum können Sie bei der US-Botschaft oder dem amerikanischen Generalkonsulat beantragen. Eine Einreise in die USA ohne Visum ist nur mit einem Reisepass möglich, der mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein muss.

Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass nicht von allen Staaten anerkannt wird. Vergewissern Sie sich vor Antritt der Reise, ob der Staat, in den Sie einreisen möchten, die Kinderreisepässe akzeptiert.

Informationen des Auswärtigen Amtes 

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen können, wird der Kinderreisepass direkt ausgestellt.

Vorsprache

Die Vorsprache der Erziehungsberechtigten ist erforderlich. Ein Erziehungsberechtigter kann sich mit Vollmacht und Personalausweis vertreten lassen.

Die Vorsprache des Kindes ist bei Beantragung des Passes sowie bei einer Aktualisierung von Größe und Augenfarbe zwingend erforderlich.

Gebühren

13 Euro für Neuausstellungen
6 Euro für Änderungen

Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.

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