Kindereinträge im Pass der Eltern gelten nicht mehr
Aufgrund europäischer Vorgaben hat sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung ergeben. Mit Ablauf des 25. Juni 2012 haben Kindereinträge im Reisepass der Eltern ihre Gültigkeit verloren und berechtigen Kinder nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.
Je nach Reiseziel kann für Kinder unter 12 Jahren ein Kinderreisepass und für Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden.
Für die Eltern als Passinhaberin und Passinhaber bleibt das Dokument uneingeschränkt gültig. Die Streichung des Kindereintrages ist nicht erforderlich.
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