Dienstag, 26. 06. 2012

Kindereinträge im Pass der Eltern gelten nicht mehr

Aufgrund europäischer Vorgaben hat sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung ergeben. Mit Ablauf des 25. Juni 2012 haben Kindereinträge im Reisepass der Eltern ihre Gültigkeit verloren und berechtigen Kinder nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.

Je nach Reiseziel kann für Kinder unter 12 Jahren ein Kinderreisepass und für Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden.

Für die Eltern als Passinhaberin und Passinhaber bleibt das Dokument uneingeschränkt gültig. Die Streichung des Kindereintrages ist nicht erforderlich.

Kontakt und Hinweise

Meldehallen und Kundenzentrum 
Kinderreisepass 
Reisepass 
Reisepass - vorläufig 
Personalausweis 
Personalausweis - vorläufig 
Hinweise für EU-Bürgerinnen und Bürger in der jeweiligen Heimatsprache 


War dieser Artikel hilfreich für Sie?

nein

Ihre Meinung ist uns wichtig:

Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern.

Ihre Meinung ist uns wichtig!



Funktionen

Zugänge im Bürgerservice


Info

Ob per Internet, telefonisch oder persönlich - gerne helfen wir Ihnen weiter. Über die Reiter finden Sie Informationen zu den Zugangswegen zur Verwaltung.

Call-Center

Sie haben Fragen? Gerne helfen wir Ihnen weiter:
Call-Center der Stadt Köln
Montag bis Freitag, 7 bis 18 Uhr
115 oder 0221 / 221-0