Kinder - Eintragung in den Pass der Eltern

Seit dem 1. November 2007 besteht nicht mehr die Möglichkeit, das Kind oder die Kinder in den jeweiligen Pass der Erziehungsberechtigten einzutragen.


Ab sofort kann für Kinder unter 12 Jahren nur noch ein Kinderreisepass und für Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisepass oder ein Personalausweis beantragt werden.

Eine vor dem 1. November 2007 vorgenommene Eintragung eines Kindes bleibt jedoch bis zum Ende der Geltungsdauer des Dokumentes gültig. Auch eine Aktualisierung eines Kindereintrages durch Einbringung eines neuen Lichtbildes ist weiterhin möglich.



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