Führungszeugnis
Wenn Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber nachweisen sollen, dass Sie nicht vorbestraft sind, benötigen Sie ein Privatführungszeugnis.
Seit 1. Mai 2010 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für Personen verlangen, die beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige betreuen, erziehen oder ausbilden.
Wenn Sie bei einer Behörde arbeiten oder eine amtliche Erlaubnis beantragen möchten, benötigen Sie ein Behördenführungszeugnis.
Ihr Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet. Hier wird das Führungszeugnis ausgestellt und entsprechend der Beleg-Art entweder an Sie oder an die benannte Behörde übersandt. Im Normalfall dauert es etwa zwei bis drei Wochen bis das Führungszeugnis ausgestellt ist.
Kontakt und Erreichbarkeit
Benötigt werden
- Personalausweis oder Pass
- der Verwendungszweck
muss bei der Beantragung angegeben werden - zur Vorlage bei einer Behörde: die genaue Anschrift der Behörde
da das Führungszeugnis direkt zu dieser Behörde gesandt wird - gegebenenfalls das Aktenzeichen
- bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses: Vorlage einer schriftlichen Aufforderung
von der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen
Informationen zum erweiterten Führungszeugnis
Zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch kann eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber seit 1. Mai 2010 von jeder Person, die beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige betreut, erzieht oder ausbildet, ein erweitertes Führungszeugnis verlangen.
Bislang wurden im Zentralregister nur Strafen über 90 Tagessätze oder drei Monate Gefängnis festgehalten. Im erweiterten Führungszeugnis werden nun auch Strafen für Sexualdelikte erfasst, die unter diesen Grenzen liegen, etwa eine Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornografie oder Exhibitionismus.
Die Neuregelung gilt für Schulen und Kindertagesstätten sowie für alle anderen Berufsgruppen, die viel mit Minderjährigen zu tun haben wie zum Beispiel Schulbusfahrerinnen, Schulbusfahrer, Sporttrainerinnen, Sporttrainer, Leiterinnen von Jugendgruppen oder Leiter von Jugendgruppen. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber entscheidet selbst, ob ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden muss.
Vorsprache
Das Führungszeugnis kann nur persönlich beantragt werden.
Eine telefonische Antragstellung oder eine Antragstellung durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.
Ist Ihnen eine persönliche Vorsprache nicht möglich, so kann ein schriftlicher Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses gestellt werden. In diesem Fall müssen der Antrag (mit eigenhändiger Unterschrift) und die Kopie des Ausweises oder Passes amtlich beglaubigt sein.
Die Beglaubigung kann durch eine Notarin, einen Notar oder eine dazu berechtigte Stelle der Gemeinde erfolgen.
Gebühren
13 Euro
Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.
Bei schriftlichem Antrag bitte einen Verrechnungsscheck in Höhe von 13 Euro beifügen.
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