Führungszeugnis

Sie benötigen ein Führungszeugnis? Wir nehmen Ihren Antrag entgegen und leiten ihn an das Bundesamt für Justiz in Bonn weiter. Von dort wird das Führungszeugnis ausgestellt und an Sie oder die von Ihnen benannte Behörde übersandt.


Benötigt werden

  • Personalausweis oder Pass
  • der Verwendungszweck
    muss bei der Beantragung angegeben werden
  • zur Vorlage bei einer Behörde: die genaue Anschrift der Behörde
    da das Führungszeugnis direkt zu dieser Behörde gesandt wird
  • gegebenenfalls das Aktenzeichen
  • bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses: Vorlage einer schriftlichen Aufforderung
    von der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen
  • Bescheinigung, dass Sie ehrenamtlich tätig sind
    Falls ein gebührenfreies Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit ausgestellt werden soll, benötigen wir eine Bestätigung der Einrichtung, für die Sie das Ehrenamt ausüben.

Bearbeitungsdauer

Im Normalfall dauert es zwei bis drei Wochen, bis das Führungszeugnis ausgestellt ist.

Bei einem Europäischen Führungszeugnis müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 20 Werktagen rechnen.

Allgemeine Informationen

Sie benötigen ein Privatführungszeugnis, wenn Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber nachweisen sollen, dass Sie nicht vorbestraft sind.

Wenn Sie bei einer Behörde arbeiten oder eine amtliche Erlaubnis beantragen möchten, benötigen Sie ein Behördenführungszeugnis.

Sie möchten gerne wissen, ob Ihr Führungszeugnis mit einer Überbeglaubigung oder einer Apostille versehen werden muss? Eine Antwort auf diese und weitere häufige Fragen zum Führungszeugnis erhalten Sie beim Bundesamt für Justiz.

Häufige Fragen zum Führungszeugnis 

Das erweiterte Führungszeugnis

Zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch kann eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber seit 1. Mai 2010 von jeder Person, die beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige betreut, erzieht oder ausbildet, ein erweitertes Führungszeugnis verlangen.

Bislang wurden im Zentralregister nur Strafen über 90 Tagessätze oder drei Monate Gefängnis festgehalten. Im erweiterten Führungszeugnis werden nun auch Strafen für Sexualdelikte erfasst, die unter diesen Grenzen liegen, etwa eine Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornografie oder Exhibitionismus.

Die Neuregelung gilt für Schulen und Kindertagesstätten sowie für alle anderen Berufsgruppen, die vermehrten Kontakt zu Minderjährigen haben. Hierunter fallen beispielsweise Schulbusfahrerinnen, Schulbusfahrer, Sporttrainerinnen, Sporttrainer, Leiterinnen von Jugendgruppen oder Leiter von Jugendgruppen. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber entscheidet selbst, ob ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden muss.

Weitere Informationen vom Bundesamt für Justiz 

Das Europäische Führungszeugnis

Bisher mussten Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, die in Deutschland leben, mehrere Führungszeugnisse beantragen.

Seit 27. April 2012 kann für diesen Personenkreis ein sogenanntes "Europäisches Führungszeugnis" ausgestellt werden. Neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters gibt es Auskunft über den Inhalt des Strafregisters des Herkunftsstaates. Eine Übersetzung sowie eine inhaltliche Überprüfung der Angaben, die dem Bundesamt für Justiz vom EU-Mitgliedsstaat übermittelt werden, erfolgt dabei nicht.

Weitere Informationen vom Bundesamt für Justiz 

Vorsprache

Das Führungszeugnis kann nur persönlich beantragt werden.

Eine telefonische Antragstellung oder eine Antragstellung durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.

Ist Ihnen eine persönliche Vorsprache nicht möglich, so kann ein schriftlicher Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses gestellt werden. In diesem Fall müssen der Antrag (mit eigenhändiger Unterschrift) und die Kopie des Ausweises oder Passes amtlich beglaubigt sein.

Die Beglaubigung kann durch eine Notarin, einen Notar oder eine dazu berechtigte Stelle der Gemeinde erfolgen.

Gebühren

Führungszeugnisse für eine ehrenamtliche Tätigkeit sind gebührenfrei. Dies gilt auch, wenn für die ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.

Europäisches Führungszeugnis: 17 Euro
alle anderen Führungszeugnisse: 13 Euro

Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.

Bei schriftlichem Antrag bitte einen Verrechnungsscheck in Höhe von 13 Euro oder 17 Euro beifügen.



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