Führerschein - Auszug aus dem Führerscheinregister
Sie benötigen für einen Antrag an einer anderen Stelle einen Auszug aus dem Führerscheinregister beziehungsweise der Führerscheinzentraldatei.
Kontakt und Erreichbarkeit
Benötigt werden
- Telefonische oder schriftliche Angaben, auch als Fax oder E-Mail, mit folgenden Inhalten:
- Ihren Namen, Geburtsnamen, Vornamen und Ihr Geburtsdatum
- falls vorhanden: Erteilungsdatum und Listen-Nummer des Führerscheins
- Angabe der Straßenverkehrsbehörde
mit Adresse, an die der Registerauszug gesandt werden soll. Ist Ihnen die Adresse nicht bekannt, so geben Sie bitte das zukünftige Orts- beziehungsweise Kreis-Kennzeichen an. - Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen
Der Registerauszug wird unmittelbar an das jetzt zuständige Straßenverkehrsamt gesandt. Eine Übersendung an Sie persönlich ist leider nicht möglich.
Allgemeine Informationen
Sie sind aus Köln fortgezogen und wollen bei der Straßenverkehrsbehörde Ihres jetzigen Wohnortes einen neuen Führerschein beantragen. Dann werden Sie in der Regel aufgefordert, einen Auszug aus dem Führerscheinregister der früheren Behörde beizubringen, die den Führerschein ausgestellt hat.
Wenn Ihr Führerschein in Köln ausgestellt wurde, sind die Daten in unserer Führerscheinzentraldatei gespeichert und Sie können bei uns einen Auszug erhalten.
Sie können auch eine Bestellung über unser gesichertes Kontaktformular an das Amt für öffentliche Ordnung schicken:
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Eine telefonische Bestellung des Auszuges ist möglich unter der Telefonnummer 0221 / 221-26155 oder per Fax unter 0221 / 221-22300.
Gebühren
Es werden keine Gebühren erhoben.
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