Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Annahme als Kind (Adoption)
Ein von deutschen Eltern adoptiertes Kind, das zum Zeitpunkt des Annahmevertrages noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn es sich um eine Volladoption nach § 2 des Adoptionswirkungsgesetzes vom 5. November 2001 handelt.
Kontakt und Erreichbarkeit
Überprüfung der deutschen Staatsangehörigkeit
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-23527
- Telefax:
- 0221 / 221-22609
- E-Mail:
- Überprüfung der deutschen Staatsangehörigkeit
Vorsprache
Eine Vorsprache zur Beratung kann in der Abteilung Deutsche Staatsangehörigkeit erfolgen.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Grundlagen
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