Eintragung einer im Ausland geschlossenen Ehe
Sollten Sie Ihre Ehe im Ausland geschlossen haben, können Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes einen Antrag auf Eintragung Ihrer Ehe im Eheregister stellen. Voraussetzung ist, dass Sie, Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, asylberechtigt, ausländischer Flüchtling oder staatenlos sind.
Kontakt und Erreichbarkeit
Benötigt werden
- Personalausweis oder Reisepass
- Heiratsurkunde
Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung, einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers, benötigt. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden. In vielen Fällen muss die Heiratsurkunde zusätzlich mit einer Apostille versehen sein oder zunächst durch die deutsche Botschaft legalisiert werden. Wir beraten Sie gerne. - Personenstandsurkunden, die bei einer Anmeldung zur Eheschließung erforderlich sind
Urkundenservice
Sollten Sie für Ihren Antrag Urkunden des Standesamtes Köln benötigen, können Sie diese online bestellen.
Vorsprache
Eine gemeinsame persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Sie erreichen uns unter den Rufnummern:
0221 / 221-23289
0221 / 221-25459
Gebühren
Die Eintragung der Ehe im Eheregister kostet 40 Euro.
Für die Ausstellung einer Eheurkunde wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben, für jede weitere Urkunde 5 Euro.
Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.
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