Eintragung der Geburt eines im Ausland geborenen Kindes
Wenn Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren wurden, können Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes einen Antrag auf Eintragung der Geburt im Geburtenregister stellen.
Voraussetzung ist, dass die im Ausland geborene Peron die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, asylberechtigt, ausländischer Flüchtling oder staatenlos ist.
Kontakt und Erreichbarkeit
Standesamtaufsicht, Namensangelegenheiten
Gülichplatz 3
50667 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-23529
- Telefax:
- 0221 / 221-22391
- E-Mail:
- Standesamtaufsicht, Namensangelegenheiten
Benötigt werden
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde des Kindes
- Geburtsurkunde der Eltern
- Heiratsurkunde der Eltern
- Übersetzung von ausländischen Urkunden
Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung, einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers, benötigt. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden. In vielen Fällen müssen die Urkunden zusätzlich mit einer Apostille versehen sein oder zunächst durch die deutsche Botschaft legalisiert werden. Wir beraten Sie gerne.
Urkundenservice
Sollten Sie für Ihren Antrag Urkunden des Standesamtes Köln benötigen, können Sie diese online bestellen.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 0221 / 221-23529.
Gebühren
Die Eintragung der Geburt im Geburtenregister kostet 40 Euro.
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben, für jede weitere Urkunde 5 Euro.
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