Doppelnamen
Doppelnamen entstehen, wenn einem Familienname der Geburtsname oder ein anderer Familienname vorangestellt oder angefügt wird.
Kontakt und Erreichbarkeit
Benötigt werden
- Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigte Abschrift des Eheregisters
Wenn Sie bei uns geheiratet haben, liegt Ihr Eheregister hier vor. Ist Ihre Ehe im Ausland geschlossen worden oder einer von Ihnen nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, dann setzen Sie sich bitte zwecks weiterer Beratung mit uns in Verbindung.
Informationen rund um den Doppelnamen
Doppelnamen können nach deutschem Recht insbesondere in folgenden Fällen entstehen:
- Der Partner, dessen Geburtsname nicht zum gemeinsamen Familiennamen bestimmt wird, kann durch Erklärung dem gemeinsamen Familiennamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Bestimmung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Diese Erklärung kann widerrufen werden. Sie können die Erklärung bei jedem Standesamt abgeben. Sie wird aber erst wirksam, wenn sie bei dem Standesamt eingetragen wird, welches Ihr Eheregister führt. Bestellte Urkunden oder Bescheinigungen werden Ihnen dann zugesandt.
- Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ein Doppelname gebildet werden. Das wird insbesondere dann als zulässig angesehen, wenn es sich bei dem Familienname um einen sogenannten Sammelnamen, wie zum Beispiel Meyer, Maier, Müller, Schmidt, Schmitz handelt und eine Verwechslungsgefahr durch die Namensänderung beseitigt wird.
Wo wird mein Eheregister geführt?
Wenn Sie in Deutschland geheiratet haben, wird das Eheregister bei dem Standesamt geführt und aufbewahrt, wo Sie geheiratet haben.
Haben Sie für Ihre im Ausland geschlossene Ehe vor dem 24. Februar 2007 ein Familienbuch auf Antrag anlegen lassen, erhalten Sie die Ablichtung aus dem Eheregister bei dem Standesamt, wo Sie zu diesem Zeitpunkt gemeinsam gewohnt haben.
Ist die Nachbeurkundung Ihrer Eheschließung nach dem 24. Februar 2007 erfolgt, wird das Eheregister bei dem Standesamt geführt, das die Nachbeurkundung vorgenommen hat.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Gebühren
Für die Erklärung wird eine Gebühr von 21 Euro erhoben.
Eine Bescheinigung über die neue Namensführung kostet 9 Euro.
Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.
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