Beurkundung von Sterbefällen
Verstirbt eine Person in Köln, so wird der Sterbefall vom Standesamt Köln beurkundet. Grundlage hierfür ist die Sterbeanzeige, in der neben den Personenangaben auch Informationen zum genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind.
Hinsichtlich des medizinischen Teils ist die ärztliche Todesbescheinigung maßgeblich, in der von einer Ärztin oder einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und –zeitpunkt getroffen werden.
In fast allen Sterbefällen wird sich eine Bestatterin oder ein Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Die Bestattungsunternehmen reichen die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein und nehmen die Sterbeurkunden in Empfang.
Kontakt und Erreichbarkeit
Benötigt werden
- Sterbeanzeige
- ärztliche Todesbescheinigung
- Nachweis letzter Wohnsitz
- Personenstandsurkunden
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, sofern ein Bestattungsunternehmen die Formalitäten übernimmt.
Gebühren
Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei; ebenso die für gesetzliche Zwecke ausgestellten Sterbeurkunden, wie Beerdigung, Krankenkasse oder Rente. Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden.
Die erste Urkunde kostet 10 Euro, jede weitere Urkunde 5 Euro.
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