Beurkundung von Geburten
Jede Geburt eines Kindes muss beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden und wird dort beurkundet.
Kommt Ihr Kind in einem Kölner Krankenhaus zur Welt, wickeln die Kliniken die Formalitäten der Anmeldung mit uns ab. Ansonsten stellen die Hebamme, der Haus- oder Notarzt die Geburtsanzeige aus, die Sie uns bei der Beurkundung vorlegen müssen.
Kontakt und Erreichbarkeit
Benötigt werden
- Geburtsanzeige
des Krankenhauses, der Hebamme, des Haus- oder Notarztes - Personalausweis beziehungsweise Reisepass
- Personenstandsurkunden
Entsprechend dem Personenstand der Mutter ist die Vorlage unterschiedlicher Urkunden notwendig. Einzelheiten finden Sie unter "Informationen rund um die Beurkundung von Geburten". - gegebenenfalls Nachweis über bereits beurkundete Vaterschaftsanerkennung
bei unverheirateten Müttern - gegebenenfalls Erklärung der gemeinamen elterlichen Sorge
bei unverheirateten Müttern
Informationen rund um die Beurkundung von Geburten
Grundlage für die Geburtsbeurkundung eines Kindes ist die Geburtsanzeige. Hier wird vom Krankenhaus verbindlich angegeben, wo und wann das Kind geboren wurde; die Klinik zeigt die Geburt offiziell an. In der Geburtsanzeige werden die für die Beurkundung erforderlichen Angaben über die Eltern des Kindes erfasst. Insbesondere haben die Eltern hier die Gelegenheit, den beziehungsweise die Vornamen ihres Kindes einzutragen.
Handelt es sich um eine Geburt im Kölner Geburtshaus oder um eine Hausgeburt, so wird der medizinische Teil der Geburtsanzeige von der Hebamme ausgefüllt, die bei der Geburt behilflich war. Sollte eine Hebamme nicht mitgewirkt haben, so kann - zum Beispiel bei einer Notgeburt - auch ein herbei gerufener Haus- oder Notarzt die Geburtsanzeige ausstellen.
Entsprechend dem Personenstand der Mutter ist die Vorlage unterschiedlicher Urkunden notwendig:
- verheiratete Mutter
Familienstammbuch oder Ablichtung aus dem Eheregister und die Geburtsurkunden beider Eltern. Bei Heirat im Ausland die Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung, die Geburtsurkunden der Eltern gegebenenfalls mit deutscher Übersetzung und gegebenenfalls eine Kopie des Nationalpasses. - ledige Mutter
Die eigene Geburtsurkunde. - geschiedene Mutter
Die eigene Geburtsurkunde und eine beglaubigte Ablichtung des Eheregisters mit Auflösungsvermerk. Bei Heirat im Ausland die Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung sowie rechtskräftiges Scheidungsurteil und gegebenenfalls die Anerkennung der ausländischen Scheidung für den deutschen Rechtsbereich. - verwitwete Mutter
Die eigene Geburtsurkunde, beglaubigte Ablichtung des Eheregisters mit Vermerk über den Tod des Ehemannes oder Familienstammbuch und Sterbeurkunde.
Informationen für unverheiratete Mütter
Soll der Vater direkt bei der Beurkundung der Geburt in die Geburtsurkunde eingetragen werden und ist die Anerkennung nicht vor der Geburt erfolgt, so kommen Sie bitte gemeinsam zum Standesamt. Bringen Sie bitte Ihre Ausweise und Ihre Geburtsurkunden mit.
Urkundenservice des Standesamtes
Sollten Sie für Ihre Anmeldung Urkunden des Standesamtes Köln benötigen, können Sie diese online bestellen.
Vorsprache
Eine Vorsprache ist grundsätzlich nicht notwendig, wenn die Anmeldung der Geburt durch die jeweilige Krankenhausverwaltung erfolgt. Sie bekommen die Geburtsurkunden auch dort wieder ausgehändigt.
Bei einer Geburt im Kölner Geburtshaus oder zu Hause, ist die persönliche Vorsprache des Vaters oder der Mutter erforderlich.
Gebühren
Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei. Für gesetzliche Zwecke, wie Taufe, Kindergeld, Krankenkasse oder Elterngeld werden gebührenfreie Urkunden ausgestellt.
Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden bestellt werden. Dabei kostet die erste Urkunde 10 Euro, jede weitere 5 Euro.
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