Ausfuhrkennzeichen

Sie wollen ein Fahrzeug ins Ausland exportieren? Bei Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen bestehen Sonderregelungen.

Erkundigen Sie sich hierzu bitte bei der Zulassungsstelle.

Kontakt und Erreichbarkeit

KFZ-Zulassungsstelle


Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
Telefon:
0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
Telefax:
0221 / 221-26435
E-Mail:
KFZ-Zulassungsstelle



Benötigt werden

  • Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugschein oder Abmeldebestätigung
    oder
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
    sofern schon vorhanden; dies ist der Fall, wenn zuvor schon in einer anderen Angelegenheit der bisherige Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief umgetauscht wurden! Die Ausfuhr des Fahrzeuges ist nur mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II möglich. Sofern diese Papiere noch nicht ausgestellt wurden, werden sie von der Zulassungsstelle im Rahmen der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens ausgestellt. Auf Wunsch kann der bisherige internationale (grüne) Zulassungsschein gegen eine Gebühr von 12,80 Euro zusätzlich ausgestellt werden.
  • Besondere Versicherungsbestätigung
    dreifach (gelb)
  • Personalausweis oder Pass der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
    durch den Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung.
  • Kennzeichenschilder
    bei zugelassenem Fahrzeug
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
    wenn das Fahrzeug von einer Firma exportiert werden soll.
  • Kontoverbindung für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    Es können nur Konten angegeben werden, die bei einem inländischen Geldinstitut oder bei einem ausländischen Geldinstitut mit inländischer Niederlassung, geführt werden.

Informationen rund um das Ausfuhrkennzeichen

Insbesondere zur Identifizierung des Fahrzeuges, aber auch zur Durchführung einer Sichtkontrolle hinsichtlich des Fahrzeugzustandes, muss das Fahrzeug bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle vorgeführt werden.

Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie nicht in Köln wohnen.

Die vorherige Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges ist nicht mehr notwendig.

Seit dem 1. Juli 2010 ist ein Ausfuhrkennzeichen ab dem Tag der Zuteilung Kraftfahrzeugsteuerpflichtig. Die Steuer wird für den Gesamtzeitraum, mindestens aber für 1 Monat, erhoben. Die Feststetzung der Kfz-Steuer erfolgt unmittelbar durch das zuständige Finanzamt.

Vorsprache

Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen sind.

Gebühren

33,30 Euro

Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 Euro, wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind.

Die Gebühren können auch per ec-Karte mit PIN-Nummer oder GeldKarte entrichtet werden.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern.



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