Anmeldung zur Eheschließung
Sie wollen "sich trauen"? Vorher müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Die Anmeldung können Sie frühestens sechs Monate vor der Hochzeit vornehmen.
Wohnt keiner von Ihnen in Köln, ist das Standesamt Köln für die Anmeldung zur Eheschließung nicht zuständig. Die Eheschließung ist aber dennoch in Köln möglich. Melden Sie dann Ihre Eheschließung bitte beim Standesamt Ihres Wohnortes an.
Wenn Sie, Ihre Verlobte oder Ihr Verlobter eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, ist eine vorhergehende persönliche Beratung im Standesamt erforderlich. Wollen Sie im Ausland heiraten, empfehlen wir Ihnen, sich unmittelbar mit dem entsprechenden Standesamt oder aber der konsularischen Vertretung des betreffenden Landes in Verbindung zu setzen.
Kontakt und Erreichbarkeit
Benötigt werden
- Wenn Sie
Ihren Hauptwohnsitz in Köln haben, volljährig sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und noch nicht verheiratet oder verpartnert waren, müssen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mitbringen: - Personalausweis oder Reisepass
Sie müssen bei der Anmeldung als auch bei der Eheschließung ein gültiges Ausweisdokument vorlegen. - beglaubigte Ablichtung des Geburtsregisters
Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung, einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers, benötigt. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden. - Geburtsurkunde Ihrer gemeinsamen Kinder
Haben Sie ein gemeinsames Kind, so benötigen wir eine neue Geburtsurkunde, in der Sie beide als Eltern eingetragen sind. Eine solche Urkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, bei dem die Geburt Ihres Kindes eingetragen wurde. - Biometrisches Passfoto
Ein Foto müssen Sie vorlegen, sofern Sie nach der Heirat einen Reisepass mit Ihrem neuen Namen haben möchten.
Einige spezielle Anforderungen
Es gibt Fälle, in denen weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Punkte gut durch, damit Ihre Nachweise vollständig sind:
- Sollte einer von Ihnen nicht in Köln gemeldet sein, so benötigen Sie eine neue Aufenthaltsbescheinigung Ihres Hauptwohnsitzes. Die Bescheinigung wird von der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes ausgestellt.
- Wenn Sie bereits verheiratet oder verpartnert gewesen sind, benötigen Sie zusätzlich eine beglaubigte Ablichtung des Eheregisters Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk, beziehungsweise die Partnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk. Die Ablichtung aus dem Eheregister erhalten Sie beim Standesamt Ihres Heiratsortes. Die Ablichtung aus dem Partnerschaftsbuch erhalten Sie bei dem Standesamt oder der Behörde, wo Ihre Partnerschaft eingetragen wurde.
- Ist Ihre Ehe oder Partnerschaft erst vor kurzem aufgelöst worden, so dass die Auflösung noch nicht im Eheregister beziehungsweise Partnerschaftsbuch eingetragen ist, reicht neben der Ablichtung des Eheregisters oder Partnerschaftsurkunde auch ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk aus.
Urkundenservice
Sollten Sie für Ihre Anmeldung Urkunden des Standesamtes Köln benötigen, können Sie diese online bestellen.
Wo Sie in Köln heiraten können
Von Montag bis Samstag können Sie Ihre Ehe an zahlreichen Orten schließen.
Downloadservice
Vorsprache
Bitte sprechen Sie stets persönlich gemeinsam vor, um Ihre Eheschließung anzumelden.
Sollten Sie verhindert sein, kann Ihr Verlobter oder Ihre Verlobte in Ausnahmefällen die Anmeldung alleine tätigen. Eine schriftliche Vollmacht ist dann erforderlich. Bitte benutzen Sie hierfür den Vordruck, den Sie im Downloadservice herunterladen können und bringen diesen zur Anmeldung mit.
Gebühren
Die Anmeldung zur Eheschließung kostet 40 Euro. Besitzt einer der beiden Verlobten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, erhöht sich die Gebühr auf 66 Euro.
Zu diesen Gebühren kommen noch die Kosten für Urkunden und eventuell ein Familienstammbuch hinzu, etwa 40 bis 60 Euro, so dass der individuelle Betrag verschieden ist.
Außerdem kommen Kosten für die Raumnutzung bei der Eheschließung selbst hinzu. Diese richten sich nach dem Ort und der Uhrzeit der Eheschließung.
Für Eheschließungen innerhalb der Öffnungszeiten entstehen im Rathaus-Spanischer Bau keine weiteren Kosten, im Historischen Rathaus 34 Euro.
Für Eheschließungen außerhalb der Öffnungszeiten fallen im Rathaus-Spanischer Bau 66 Euro Extragebühren und im Historischen Rathaus 113 Euro an.
Rechtliche Voraussetzungen
Personenstandsgesetz (PStG), Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStVO)
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