Anmeldung Ihres Wohnsitzes

Sie ziehen nach Köln um? Dann müssen Sie sich bei uns anmelden.


Benötigt werden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
  • Anmeldeformular mit Unterschrift der oder des Meldepflichtigen
    Sie erhalten das Formular im Kundenzentrum Innenstadt, in einer der Meldehallen, in der KFZ-Zulassungsstelle oder im Downloadservice zum Herunterladen. Wenn Sie persönlich vorsprechen und die Anmeldung nicht durch eine bevollmächtigte Person erfolgt, benötigen Sie kein Anmeldeformular. In diesem Falle übernehmen wir für Sie gerne die Erstellung des Formulars.
  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers
    Die Bestätigung der Vermieterin oder des Vermieters sowie die Abmeldebestätigung sind seit 2004 nicht mehr erforderlich. Dennoch werden Name und Anschrift der Wohnungsgeberin oder des Wohnungsgebers benötigt.
  • Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen
    benötigen wir gegebenenfalls Ihre Heiratsurkunde beziehungsweise bei Kindern die Geburtsurkunde. Bei ausländischen Urkunden ist zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers erforderlich. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.

Umzug leicht gemacht!

Neu-Kölnerinnen und Neu-Kölner können in einem Schritt ihre Anmeldung und die Umschreibung des Kraftfahrzeuges erledigen. Kommen Sie dazu entweder in die Kfz-Zulassungsstelle in Poll oder ins Kundenzentrum Innenstadt.

Informationen rund um die Anmeldung

Die Anmeldung ist innerhalb einer Woche nach Einzug vorzunehmen.

Unabhängig vom Wohnbezirk können Sie sich im Kundenzentrum Innenstadt, in einer der Meldehallen oder in der Kfz-Zulasssungsstelle in Poll anmelden. Dort wird auch die Änderung der Anschrift im Personalausweis vorgenommen.

Die Umschreibung Ihres Fahrzeugs ist nur bei der Kfz-Zulassungsstelle in Poll oder beim Kundenzentrum Innenstadt möglich.

Woran Sie bei einem Umzug noch denken sollten 

Widerspruchsrecht gegen Datenweitergabe
Sie haben ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer Meldedaten.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtige Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen. Leider ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, das Anmeldeformular auf dem Postweg zu übersenden.

Gebühren

Die Anmeldung ist gebührenfrei.



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