Anmeldung eines Hundes

Soweit Sie oder andere Personen in Ihrem Haushalt einen Hund halten, müssen Sie ihn innerhalb von vier Wochen nach der Aufnahme oder - wenn der Hund aus dem Wurf einer von Ihnen gehaltenen Hündin stammt - innerhalb von vier Wochen, nachdem der Hund sechs Monate alt geworden ist, zur Hundesteuer anmelden.

Die An- und Abmeldepflicht gilt auch für Hunde, die nicht von natürlichen Personen oder nicht aus persönlichen Zwecken gehalten werden.

Kontakt und Erreichbarkeit

Hundesteuer


Athener Ring 4
50765 Köln
Telefon:
0221 / 221-21033
Telefax:
0221 / 221-25130
E-Mail:
Hundesteuer



Benötigt werden

  • Anmeldeformular
  • gegebenenfalls Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches
  • gegebenenfalls Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes sowie Nachweise über die besondere Ausbildung des Hundes

Weitere Informationen

Zur Anmeldung verwenden Sie bitte das Anmeldeformular im "Downloadservice". Dieses Formular müssen Sie per Post oder Fax an das Kassen- und Steueramt übersenden. Auch Änderungen, wie zum Beispiel ein Umzug innerhalb Kölns oder die Übernahme eines weiteren Hundes, müssen Sie anzeigen.

Nach Anmeldung wird eine Hundemarke übersandt, die der Hund außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes sichtbar zu tragen hat. Bitte beachten Sie auch die erforderliche Anmeldung des Hundes beim zuständigen Bezirksordnungsamt, sofern es sich um einen meldepflichtigen Hund nach dem Landeshundegesetz handelt.

Die Hundesteuer beträgt 156 Euro jährlich für jeden gehaltenen Hund.

Steuerermäßigung oder -befreiung

Wenn Sie Empfängerin oder Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches sind, können Sie für einen Hund eine Ermäßigung beantragen. Hierzu ist ein Nachweis beizubringen, der nicht älter als zwei Monate ist. Die Steuer wird dann für einen Hund von 156 Euro auf 60 Euro ermäßigt.

Sofern Sie Empfängerin oder Empfänger von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (Arbeitslosengeld II) sind, steht Ihnen eine Ermäßigung der Hundesteuer nicht zu.

Im Falle einer Schwerbehinderung von 100 Prozent kann auf Antrag im Anmeldeformular eine Steuerbefreiung für einen Hund gewährt werden, wenn dieser ausschließlich dem Schutz und der Hilfe der schwerbehinderten Person dient und aufgrund seiner besonderen Ausbildung geeignet ist, die Schwerbehinderung zu mildern. Zum Nachweis ist eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises oder des Feststellungsbescheides des Bürgeramtes Mülheim gemeinsam mit der Anmeldung vorzulegen.

Eine Steuerbefreiung wird auf Antrag darüber hinaus auch für Hunde gewährt, die regelmäßig als Rettungshunde eingesetzt werden und eine entsprechende Ausbildung abgelegt haben.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich

Gebühren

keine



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