Anmeldung einer Lebenspartnerschaft

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Als gleichgeschlechtliches Paar haben Sie die Möglichkeit, im Standesamt eine Lebenspartnerschaft zu begründen. Vorher müssen Sie Ihre Lebenspartnerschaftsbegründung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden.

Bedenken Sie bitte, dass Sie Ihre Anmeldung zur Verpartnerung frühestens sechs Monate vor der Begründung der Partnerschaft vornehmen können.

Kontakt und Erreichbarkeit

Standesamt


Gülichplatz 1-3
50667 Köln
E-Mail:
Standesamt



Benötigt werden

  • Wenn Sie
    Ihren Hauptwohnsitz in Köln haben, volljährig sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und noch nicht verheiratet oder verpartnert waren, müssen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mitbringen:
  • Personalausweis oder Reisepass
    Sie müssen bei der Anmeldung als auch bei der Begründung der Partnerschaft ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.
  • beglaubigte Ablichtung des Geburtsregisters
    Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung, einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers, benötigt. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.
  • Biometrisches Passfoto
    Ein Foto müssen Sie vorlegen sofern Sie nach der Verpartnerung einen Reisepass mit Ihrem neuen Namen haben möchten.

Einige spezielle Anforderungen

Es gibt Fälle, in denen weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Punkte gut durch, damit Ihre Nachweise vollständig sind:

  • Sollte einer von Ihnen nicht in Köln gemeldet sein, so benötigen Sie eine neue Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes. Die Bescheinigung wird von der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes ausgestellt.
  • Wenn Sie bereits verheiratet oder verpartnert gewesen sind, benötigen Sie zusätzlich eine beglaubigte Ablichtung des Eheregisters Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk, beziehungsweise die Partnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk. Die Ablichtung aus dem Eheregister erhalten Sie beim Standesamt Ihres damaligen Heiratsortes. Die Ablichtung aus dem Partnerschaftsbuch erhalten Sie bei dem Standesamt oder der Behörde, wo Ihre Partnerschaft eingetragen wurde.
  • Ist Ihre Ehe oder Partnerschaft erst vor kurzem aufgelöst worden, so dass die Auflösung noch nicht im Eheregister beziehungsweise Partnerschaftsbuch  eingetragen ist, reicht neben der Ablichtung des Eheregisters oder der Partnerschaftsurkunde auch ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk aus.

Verpartnerung mit Auslandsbeteiligung

Wenn Sie, Ihre Partnerin oder Ihr Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, ist eine vorhergehende persönliche Beratung erforderlich. Sie erhalten dann von uns ein Merkblatt, in dem sämtliche erforderlichen Unterlagen individuell für Sie aufgelistet sind.

Beratung mit Auslandsbeteiligung 

Urkundenservice

Sollten Sie für Ihre Anmeldung Urkunden des Standesamtes Köln benötigen, können Sie diese online bestellen.

Urkundenservice des Standesamtes 

Wo Sie sich in Köln verpartnern können

Von Montag bis Samstag können Sie Ihre Partnerschaft an zahlreichen Orten begründen.

Trauorte in Köln 

Downloadservice

Vollmacht zur Anmeldung einer Lebenspartnerschaft

Vorsprache

Bitte sprechen Sie persönlich und gemeinsam vor, um Ihre Lebenspartnerschaft anzumelden.

Sollten Sie verhindert sein, kann Ihr Partner oder Ihre Partnerin die Anmeldung alleine tätigen. Eine schriftliche Vollmacht ist dann erforderlich. Bitte benutzen Sie hierfür den Vordruck, den Sie im Downloadservice herunterladen können und bringen diesen zur Anmeldung mit.

Gebühren

Die Anmeldung zur Partnerschaft kostet 40 Euro. Besitzt einer der Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, erhöht sich die Gebühr auf 66Euro.

Zu diesen Gebühren kommen zusätzlich die Kosten für Urkunden und eventuell ein Partnerschaftsbuch hinzu, etwa 40 bis 60 Euro, so dass der individuelle Betrag verschieden ist.

Außerdem kommen Kosten für die Raumnutzung bei der Verpartnerung hinzu. Diese richten sich nach dem Ort und der Uhrzeit.

Für Verpartnerungen innerhalb der Öffnungszeiten entstehen im Rathaus-Spanischer Bau keine weiteren Kosten, im Historischen Rathaus 34 Euro.

Für die Begründung einer Lebenspartnerschaft außerhalb der Öffnungszeiten fallen im Rathaus-Spanischer Bau 66 Euro Extragebühren und im Historischen Rathaus 113 Euro an.

Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.

Rechtliche Voraussetzungen

Personenstandsgesetz (PStG), Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStVO)



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