Anmeldung einer Lebenspartnerschaft
Als gleichgeschlechtliches Paar haben Sie die Möglichkeit, im Standesamt eine Lebenspartnerschaft zu begründen. Vorher müssen Sie Ihre Lebenspartnerschaftsbegründung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden.
Bedenken Sie bitte, dass Sie Ihre Anmeldung zur Verpartnerung frühestens sechs Monate vor der Begründung der Partnerschaft vornehmen können.
Kontakt und Erreichbarkeit
Benötigt werden
- Wenn Sie
Ihren Hauptwohnsitz in Köln haben, volljährig sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und noch nicht verheiratet oder verpartnert waren, müssen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mitbringen: - Personalausweis oder Reisepass
Sie müssen bei der Anmeldung als auch bei der Begründung der Partnerschaft ein gültiges Ausweisdokument vorlegen. - beglaubigte Ablichtung des Geburtsregisters
Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung, einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers, benötigt. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden. - Biometrisches Passfoto
Ein Foto müssen Sie vorlegen sofern Sie nach der Verpartnerung einen Reisepass mit Ihrem neuen Namen haben möchten.
Einige spezielle Anforderungen
Es gibt Fälle, in denen weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Punkte gut durch, damit Ihre Nachweise vollständig sind:
- Sollte einer von Ihnen nicht in Köln gemeldet sein, so benötigen Sie eine neue Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes. Die Bescheinigung wird von der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes ausgestellt.
- Wenn Sie bereits verheiratet oder verpartnert gewesen sind, benötigen Sie zusätzlich eine beglaubigte Ablichtung des Eheregisters Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk, beziehungsweise die Partnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk. Die Ablichtung aus dem Eheregister erhalten Sie beim Standesamt Ihres damaligen Heiratsortes. Die Ablichtung aus dem Partnerschaftsbuch erhalten Sie bei dem Standesamt oder der Behörde, wo Ihre Partnerschaft eingetragen wurde.
- Ist Ihre Ehe oder Partnerschaft erst vor kurzem aufgelöst worden, so dass die Auflösung noch nicht im Eheregister beziehungsweise Partnerschaftsbuch eingetragen ist, reicht neben der Ablichtung des Eheregisters oder der Partnerschaftsurkunde auch ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk aus.
Verpartnerung mit Auslandsbeteiligung
Wenn Sie, Ihre Partnerin oder Ihr Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, ist eine vorhergehende persönliche Beratung erforderlich. Sie erhalten dann von uns ein Merkblatt, in dem sämtliche erforderlichen Unterlagen individuell für Sie aufgelistet sind.
Urkundenservice
Sollten Sie für Ihre Anmeldung Urkunden des Standesamtes Köln benötigen, können Sie diese online bestellen.
Wo Sie sich in Köln verpartnern können
Von Montag bis Samstag können Sie Ihre Partnerschaft an zahlreichen Orten begründen.
Downloadservice
Vorsprache
Bitte sprechen Sie persönlich und gemeinsam vor, um Ihre Lebenspartnerschaft anzumelden.
Sollten Sie verhindert sein, kann Ihr Partner oder Ihre Partnerin die Anmeldung alleine tätigen. Eine schriftliche Vollmacht ist dann erforderlich. Bitte benutzen Sie hierfür den Vordruck, den Sie im Downloadservice herunterladen können und bringen diesen zur Anmeldung mit.
Gebühren
Die Anmeldung zur Partnerschaft kostet 40 Euro. Besitzt einer der Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, erhöht sich die Gebühr auf 66Euro.
Zu diesen Gebühren kommen zusätzlich die Kosten für Urkunden und eventuell ein Partnerschaftsbuch hinzu, etwa 40 bis 60 Euro, so dass der individuelle Betrag verschieden ist.
Außerdem kommen Kosten für die Raumnutzung bei der Verpartnerung hinzu. Diese richten sich nach dem Ort und der Uhrzeit.
Für Verpartnerungen innerhalb der Öffnungszeiten entstehen im Rathaus-Spanischer Bau keine weiteren Kosten, im Historischen Rathaus 34 Euro.
Für die Begründung einer Lebenspartnerschaft außerhalb der Öffnungszeiten fallen im Rathaus-Spanischer Bau 66 Euro Extragebühren und im Historischen Rathaus 113 Euro an.
Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.
Rechtliche Voraussetzungen
Personenstandsgesetz (PStG), Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStVO)
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