Änderung des Vor- oder Familiennamens
Vor- oder (und) Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Dies wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet.
Kontakt und Erreichbarkeit
Benötigt werden
- Antrags-Formular
Das Antragsformular gibt es in den Meldehallen und im Kundenzentrum Innenstadt. Dort muss der Antrag auch abgegeben oder gestellt werden!
Informationen rund um die Änderung des Vor- oder Familiennamens
Vor- oder (und) Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.
Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Motive sind sehr unterschiedlich und generelle Auskünfte daher kaum möglich. Eine persönliche Beratung vor Antragstellung wird empfohlen.
Was kann ein wichtiger Grund sein?
Anhaltspunkte für die Feststellung eines wichtigen Grundes können Sie dieser beispielhaften Darstellung von typischen Fällen entnehmen:
- Änderung von Sammelnamen, wie zum Beispiel Meyer, Müller, Schmidt, Schulz,
- Änderung von anstößig oder lächerlich klingenden Namen,
- Änderung von langen und besonders umständlichen beziehungsweise in Schreibweise und/oder Aussprache schwierigen Namen,
- Änderung von Namen fremdsprachigen Ursprungs,
- Änderung von Namen mit "ss" oder "ß" sowie Namen mit Umlauten
Einen solchen Antrag kann jede(r) volljährige deutsche Staatsangehörige, Asylberechtigte, ausländische Flüchtling, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder Ausländer, der im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen der Bundesrepublik in Deutschland aufgenommen wurde, stellen.
Vorsprache
Erste "Anlaufstellen" sind das Kundenzentrum Innenstadt und die Meldehallen. Anträge auf Namensänderung sind beim Kundenzentrum Innenstadt und in den Meldehallen erhältlich und auch dort zu stellen. Dabei ist es sinnvoll, telefonisch einen Termin mit dem Kundenzentrum Innenstadt oder der Meldehalle abzustimmen. Dies erspart unnötige Wartezeiten.
Zusätzliche Beratung und Hilfe erhalten Sie beim Standesamt, Standesamtsaufsicht und Namensangelegenheiten.
Gebühren
Änderung des Vornamens:
2,50 bis 256 Euro.
Änderung des Familiennamens:
2,50 bis 1.022 Euro.
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