Änderung der Hauptwohnung
Sie sind bereits in Köln gemeldet und möchten Ihre Kölner Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären?
Kontakt und Erreichbarkeit
Benötigt werden
- Erklärung zur Änderung der Hauptwohnung
Das am Bildschirm ausfüllbare Formular können Sie aus dem Downloadservice herunterladen. - Personalausweis oder Reisepass
- Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
Informationen rund um die Änderung
Wenn Sie mehrere Wohnungen im Bundesgebiet bewohnen, ist die vorwiegend benutzte Wohnung zur Hauptwohnung zu erklären. In Zweifelsfällen ist es Aufgabe der Meldebehörde, aufgrund nachprüfbarer Tatbestandsmerkmale die vorwiegend benutzte Wohnung festzustellen und diese dann als Hauptwohnung im Melderegister zu speichern. Gegebenenfalls erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung der Meldebehörde.
Unabhängig davon können Sie die Erklärung dem Kundenzentrum Innenstadt oder einer Meldehalle auch auf dem Postweg übersenden. Hierfür wird allerdings zusätzlich die Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses benötigt.
Der Personalausweis kann jedoch erst bei Vorlage - auch durch eine bevollmächtigte Person - bei dem Kundenzentrum Innenstadt oder bei einer der Meldehallen geändert werden. Weitere Informationen zur Änderung des Personalausweises.
Vorsprache
Die Vorsprache kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters sind vorzulegen.
Gebühren
Der Statuswechsel ist gebührenfrei.
Rechtliche Voraussetzungen
Meldegesetz Nordrhein-Westfalen
War dieser Artikel hilfreich für Sie?
Ihre Meinung ist uns wichtig:
Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern.