Änderung der Hauptwohnung

Sie sind bereits in Köln gemeldet und möchten Ihre Kölner Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären?


Benötigt werden

  • Erklärung zur Änderung der Hauptwohnung
    Das am Bildschirm ausfüllbare Formular können Sie aus dem Downloadservice herunterladen.
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum

Informationen rund um die Änderung

Wenn Sie mehrere Wohnungen im Bundesgebiet bewohnen, ist die vorwiegend benutzte Wohnung zur Hauptwohnung zu erklären. In Zweifelsfällen ist es Aufgabe der Meldebehörde, aufgrund nachprüfbarer Tatbestandsmerkmale die vorwiegend benutzte Wohnung festzustellen und diese dann als Hauptwohnung im Melderegister zu speichern. Gegebenenfalls erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung der Meldebehörde. 

Unabhängig davon können Sie die Erklärung dem Kundenzentrum Innenstadt oder einer Meldehalle auch auf dem Postweg übersenden. Hierfür wird allerdings zusätzlich die Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses benötigt. 

Der Personalausweis kann jedoch erst bei Vorlage - auch durch eine bevollmächtigte Person - bei dem Kundenzentrum Innenstadt oder bei einer der Meldehallen geändert werden. Weitere Informationen zur Änderung des Personalausweises.

Personalausweis - Änderung 

Vorsprache

Die Vorsprache kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters sind vorzulegen.

Gebühren

Der Statuswechsel ist gebührenfrei.

Rechtliche Voraussetzungen

Meldegesetz Nordrhein-Westfalen



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