Abmeldung Ihres Wohnsitzes
Sie müssen sich nur abmelden, wenn Sie ins Ausland wegziehen, Ihren Nebenwohnsitz auflösen oder kein fester Wohnsitz mehr besteht.
Kontakt und Erreichbarkeit
Benötigt werden
- Personalausweis oder Reisepass
- Abmeldeformular mit Unterschrift der oder des Meldepflichtigen
Sie erhalten das Formular im Kundenzentrum Innenstadt, in einer der Meldehallen oder im Downloadservice zum Herunterladen. Wenn Sie persönlich vorsprechen und die Abmeldung nicht durch eine bevollmächtigte Person erfolgt, benötigen Sie kein Abmeldeformular. In diesem Falle übernehmen wir für Sie gerne die Erstellung des Formulars.
Informationen rund um die Abmeldung
- Die Abmeldung ist innerhalb einer Woche nach Auszug vorzunehmen.
- Unabhängig vom Wohnbezirk können Sie sich im Kundenzentrum Innenstadt oder einer der Meldehallen abmelden.
- Wenn die ganze Familie aus Köln wegzieht, muss das ausgefüllte Formular von einem Familienmitglied ab 16 Jahren unterschrieben werden. Die Abmeldung kann nur der oder die Betreffende oder ein ebenfalls fortziehendes Familienmitglied vornehmen.
- Auf die Bestätigung des Wohnungsgebers, also der Vermieterin oder des Vermieters, kann verzichtet werden.
- Sie erhalten eine Abmeldebestätigung für Ihre Unterlagen.
- Sonstige Personen, wie Hauptmieterinnen, Hauptmieter, Wohnungsgeberinnen, Wohnungsgeber, Eigentümerinnen oder Eigentümer können Auszüge nur formlos erklären. Das Melderegister wird dann bereinigt.
Woran Sie bei einem Umzug noch denken sollten:
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen. Die Vollmacht können Sie im Downloadservice herunterladen.
Leider ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, das Abmeldeformular auf dem Postweg zu übersenden.
Gebühren
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Rechtliche Voraussetzungen
Meldegesetz Nordrhein-Westfalen
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