Führerschein - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis - Drittstaaten

Sie wohnen in Köln und sind Inhaberin oder Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Staat, der nicht in unseren anderen Informationen zum Thema "Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis" aufgeführt ist. Sie besitzen daher eine Fahrerlaubnis aus einem Staat, der

- nicht der Europäischen Union (EU) oder den Vertragsstaaten über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört,
- nicht zu den Staaten gehört, die in Anlage 11 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) genannt sind,

und möchten diesen in einen deutschen Führerschein umschreiben.


Benötigt werden

  • Personalausweis oder Pass
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto
    Die Regelungen des biometrischen Passfotos sind in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei ausführlich erläutert. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich.
  • Ausländischer Führerschein im Original
    Der ausländische Führerschein muss zum Zeitpunkt der Beantragung der Umschreibung noch gültig sein.
  • Übersetzung und Klassifizierung des ausländischen Führerscheins
    Folgende Stellen können Übersetzungen vornehmen: Allgemeiner Deutscher Automobilclub (ADAC) oder öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer.
  • Nachweis über ausreichendes Sehvermögen
    Bei Umschreibung der Führerscheinklassen A, A1, B, BE, M, L, S ist eine Bescheinigung eines Augenoptikers oder Augenarztes ausreichend.
  • Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
    bei Umschreibung der Fahrerlaubnisklassen A, A1, B, BE, M, L, S. Kurse werden unter anderem durchgeführt von Hilfsorganisationen wie Deutsches Rotes Kreuz, Malteser Hilfsdienst, Johanniter Unfallhilfe oder Arbeiter Samariter Bund.
  • Bestätigung oder Angabe der Fahrschule,
    bei der Sie sich angemeldet haben. Sie müssen in jedem Fall eine theoretische und praktische Prüfung ablegen.
  • Nachweis über die Dauer des Besitzes des ausländischen Führerscheines
    Dieser separate Nachweis ist nur erforderlich, wenn sich die Dauer des Besitzes nicht aus dem ausländischen Führerschein ergibt
  • Bestätigung über die erste Anmeldung in der Bundesrepublik Deutschland
    Falls Ihre erste Anmeldung in der Bundesrepublik Deutschland in Köln erfolgt ist und Sie seither ständig hier wohnhaft waren, ist diese Bestätigung nicht erforderlich.
  • Die nachfolgenden Unterlagen werden noch zusätzlich benötigt,
    wenn Sie einen Fahrerlaubnis der Klassen C (für LKW) oder Klasse D (für Bus) umschreiben lassen wollen.
  • Ärztliche oder augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens.
    Die Untersuchung können Sie durchführen lassen bei einer Augenärztin oder einem Augenarzt, einer Ärztin oder einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Arbeitsmedizin“ beziehungsweise „Betriebsmedizin“, bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, beim Gesundheitsamt oder einer Ärztin oder einem Arzt der öffentlichen Verwaltung. Eine ausgestellte ärztliche Bescheinigung ist zwei Jahre gültig.
  • Nachweis über gesundheitliche Eignung
    Sie können die Untersuchung von einer Ärztin oder einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. Untersuchungsvordrucke liegen Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt vor oder können über die Ärztekammer angefordert werden. Bei der Antragstellung darf die ärztliche Eignungsbescheinigung nicht älter als 1 Jahr sein.
  • Nachweis über die Grundqualifikation
    oder beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz. Weitere Informationen hierzu können Sie über den unten angefügten Link erhalten.
  • Leistungspsychologische Untersuchung zusätzlich bei Klasse D (Bus)
    Hinweis: Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet eine Überprüfung von Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Test kann nur von bestimmten Instituten durchgeführt werden, die über die entsprechenden Testgeräte verfügen. An welches Institut Sie sich wenden können, erfragen Sie am besten bei Unternehmen, die in der Personenbeförderung tätig sind: Taxi- und Mietwagenunternehmen, Busunternehmen und Hilfsorganisationen im Krankentransport.

Zusätzliche Informationen zur Umschreibung der Fahrerlaubnis

Um eine deutsche Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und praktische Führerscheinprüfung ablegen. Zur Prüfung werden Sie durch Ihre Fahrschule zugelassen. Es sind allerdings keine Pflichtstunden (Mindestzahl von theoretischen oder praktischen Fahrstunden) zu absolvieren.

Wenn Sie noch keine zwei Jahre im Besitz Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis sind, wird Ihnen die deutsche Fahrerlaubnis auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt 2 Jahre. Die Zeitdauer seit der Erteilung Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis wird angerechnet.

Der deutsche Kartenführerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.

Die Bearbeitungszeit dauert ungefähr 4 Wochen.

Nach Eingang des Kartenführerscheines erteilen wir den Prüfauftrag und Ihre Fahrschule wird von der Prüfstelle benachrichtigt. Ihre Fahrschule kann Sie dann zur Prüfung anmelden. Nach erfolgreicher Prüfung können Sie den Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle, bei der Sie Ihren Antrag gestellt haben, abholen.

Bei Aushändigung des deutschen Kartenführerscheines müssen Sie Ihren ausländischen Führerschein abgeben.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Gebühren

Umschreibung prüfungspflichtig ohne Probezeit: 42,60 EUR
Umschreibung prüfungspflichtig mit Probezeit: 43,40 EUR

Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte entrichtet werden.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 29, § 31 der Fahrerlaubnisverordnung



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