Elterngeld

Für Eltern gibt es von Geburt ihres Kindes an das Elterngeld, mit dem die wirtschaftliche Selbständigkeit von Familien gestärkt werden soll. Es hat das frühere Erziehungsgeld ersetzt und soll den Einstieg in das gemeinsame Leben mit einem neuen Familienmitglied unterstützen.

Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des durchschnittlichen laufenden Monatseinkommens nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten, höchstens jedoch 1.800 Euro. Die Bezugsdauer und Höhe hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab.

Kontakt und Erreichbarkeit

Bundeselterngeld


Dillenburger Straße 27
51105 Köln
Telefon:
0221 / 221-30700 und 221-30701
Telefax:
0221 / 221-30724
E-Mail:
Bundeselterngeld



Änderungen seit 1. Januar 2011

Am 1. Januar 2011 sind einige Änderungen des Elterngeldes in Kraft getreten. Wir haben Ihnen diese zusammengestellt:

Änderungen beim Elterngeld 

Ab wann kann man Elterngeld beantragen?

Der Antrag auf Elterngeld kann mit dem Tag der Geburt des Kindes gestellt werden. Elterngeld kann rückwirkend für bis zu drei Monate vor dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

Wo und wie bekommen Sie Elterngeld?

Elterngeld können Sie in der Elterngeldstelle, Dillenburger Straße 27, Köln-Kalk beantragen. Bis 2007 waren die Versorgungsämter dafür zuständig.

Sie können das notwendige Formular auf den Seiten des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen herunterladen und ausdrucken oder online beantragen.

Bitte beachten Sie, dass für Anträge für Kinder, die vor dem 1. Januar 2013 geboren wurden, andere Vordrucke zu verwenden sind als für Anträge, die sich auf später geborene Kinder beziehen.

Der Online-Antrag steht derzeit nur für Anträge zur Verfügung, die sich auf ein vor dem 1. Januar 2013 geborenes Kind beziehen.

Elterngeld-Antrag mit Formular 
Elterngeld-Antrag online stellen

Hilfreiche Links zum Thema Elterngeld

Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 
Der Elterngeldrechner 
Der Familien-Wegweiser 

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

Für den Antrag fallen keine Gebühren an.



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