Datenschutzbeauftragter
Rathausplatz (Spanischer Bau)
50667 Köln
Postfach 10 35 64 • 50475 Köln
Stadtplan
- Telefon:
- 0221 / 221-22457
- Telefax:
- 0221 / 221-25756
- Kontakt:
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- Datenschutzbeauftragter
- Datenschutzbeauftragter: Herbert Powalka
- Stellvertreter: Stephan Kennien
Öffnungszeiten
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Stadtbahn-Linien 1, 7 und 9 (Haltestelle Heumarkt)
Stadtbahn-Linien 5, 16 und 18 (Haltestelle Dom/Hauptbahnhof)
Bus-Linie 132 (Haltestelle Rathaus)
Bus-Linie 133 (Haltestelle Gürzenichstraße)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 (Haltestelle Köln Hauptbahnhof);
Aufgaben
Der städtische Datenschutzbeauftragte ist zuständig für alle Fragen, die den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Datensicherheit im Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit der Stadt Köln betreffen.
Er hat gemäß § 32 a Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen insbesondere folgende Aufgaben:
- Unmittelbarer Ansprechpartner aller Bürgerinnen und Bürger in Fragen zu Datenschutz und Datensicherheit in Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bei der Stadt Köln, ferner aller Beschäftigten der Stadt Köln in Angelegenheiten des Arbeitnehmerdatenschutzes sowie der politischen Vertretung,
- Überwachung der städtischen Dienststellen auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften,
- Beratung und Unterstützung der Verwaltungsführung bei der Ausführung des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) und anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften,
- Beratung und Unterstützung der städtischen Dienststellen einschließlich der Personalvertretung in Angelegenheit des Datenschutzes und der Datensicherheit,
- Federführung in der Korrespondenz mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen,
- Führung des Verzeichnisses automatisiert geführter Verfahren für die Gesamtverwaltung gemäß § 32 a Absatz 3 DSG NRW; Gewährung von Einsicht durch berechtigte Personen,
- Beteiligung bei der Planung und Entwicklung (so genannte Vorabkontrolle gemäß § 10 Absatz 3 DSG NRW), Einführung und dem Betrieb von IT-Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten,
- Durchführung von so genannten Datenschutzaudits gemäß § 10 a DSG NRW (Prüfung und Bewertung von Datenschutzkonzepten durch unabhängige Gutachten, Veröffentlichung),
- Mitwirkung in Projekten mit datenschutzrelevanten Komponenten, insbesondere bei der Erarbeitung von Satzungen, Dienstvereinbarungen, Geschäftsordnungen, Dienstanweisungen, Richtlinien und Rundschreiben,
- Mitwirkung bei der Entwicklung von Formularen und Makros, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, und bei der Formulierung von Verträgen, deren Gegenstand die Verarbeitung personenbezogener Daten ist (zum Beispiel Datenverarbeitung im Auftrag),
- Vertretung der Stadt in externen Arbeitskreisen und Gremien; Teilnahme an internen Arbeitskreisen,
- Entwicklung von Schulungskonzepten und Durchführung von Schulungen zu datenschutzrechtlichen Themen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Stellen.
Bei anderen Problemen hier ein paar Hinweise
Für Tätigkeiten anderer Gemeinden und Gemeindeverbände sind deren eigene Datenschutzbeauftragte sowie die Landesbeauftragte für Datenschutz Nordrhein-Westfalen zuständig.
Ansprechpartner für die Schulen in Köln ist der Datenschutzbeauftragte des Schulamtes für die Stadt Köln.
Für Tätigkeiten anderer Behörden oder sonstiger öffentlicher Stellen des Landes sind deren eigene Datenschutzbeauftragte sowie die Landesbeauftragte Datenschutz Nordrhein-Westfalen oder im Bundesbereich deren eigene Datenschutzbeauftragte sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zuständig.
Für Tätigkeiten privater Unternehmen sind deren eigene Datenschutzbeauftragte sowie die Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen, in bestimmten Fällen der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zuständig.
Datenschutzbeauftragter des Schulamtes für die Stadt Köln