Feststellungsverfahren nach Schwerbehindertenrecht



Boltensternstraße 10
50735 Köln
Stadtplan 
Telefon:
0221 / 93334-200 oder -300
Telefax:
0221 / 93334-222 oder -333
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Feststellungsverfahren nach Schwerbehindertenrecht



    • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglich.Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglich.
    • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
    • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer voll zugänglich.Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer voll zugänglich.
    • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
    • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer voll zugänglich.Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer voll zugänglich.
    • Zeichenerklärung 

    Öffnungszeiten

    Montag, 8 bis 16 Uhr
    Dienstag, 8 bis 18 Uhr
    Mittwoch, 8 bis 12 Uhr
    Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
    Freitag, 8 bis 12 Uhr

    Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen

    Stadtbahn-Linie 18 (Haltestellen Boltensternstraße und Slabystraße)
    Stadtbahn-Linie 13 (Haltestelle Slabystraße)
    Bus-Linie 140 (Haltestellen Riehler Gürtel und Seniorenzentrum Riehl)

    Kölner Verkehrs-Betriebe 


    Aufgaben

    Einen Antrag zur Feststellung des Grades Ihrer Behinderung mussten Sie früher beim Versorgungsamt stellen. Nach dem die Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen aufgelöst wurden, sind die Stadt- und Kreisverwaltungen dafür zuständig.

    Für Kölnerinnen und Kölner hat dies die Abteilung "Feststellungsverfahren nach Schwerbehindertenrecht". Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ihre Büros in dem Gebäude des ehemaligen Versorgungsamtes, an der Boltensternstraße 10, Köln-Riehl.

    Die Feststellung Ihrer Behinderung, die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises und gegebenenfalls einer Wertmarke müssen Sie jetzt bei uns beantragen. Wenn Sie nicht im Kölner Stadtgebiet wohnen, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung.

    Briefe schicken Sie bitte an:

    Stadt Köln
    Abteilung Feststellungsverfahren nach Schwerbehindertenrecht
    Boltensternstraße 10
    50735 Köln


    Funktionen

    Zugänge im Bürgerservice


    Info

    Ob per Internet, telefonisch oder persönlich - gerne helfen wir Ihnen weiter. Über die Reiter finden Sie Informationen zu den Zugangswegen zur Verwaltung.

    Call-Center

    Sie haben Fragen? Gerne helfen wir Ihnen weiter:
    Call-Center der Stadt Köln
    Montag bis Freitag, 7 bis 19 Uhr
    0221 / 221-0