Feststellungsverfahren nach Schwerbehindertenrecht
Boltensternstraße 10
50735 Köln
Stadtplan
- Telefon:
- 0221 / 93334-200 oder -300
- Telefax:
- 0221 / 93334-222 oder -333
- Kontakt:
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- Feststellungsverfahren nach Schwerbehindertenrecht
Öffnungszeiten
Montag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch, 8 bis 12 Uhr
Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Freitag, 8 bis 12 Uhr
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Stadtbahn-Linie 18 (Haltestellen Boltensternstraße und Slabystraße)
Stadtbahn-Linie 13 (Haltestelle Slabystraße)
Bus-Linie 140 (Haltestellen Riehler Gürtel und Seniorenzentrum Riehl)
Aufgaben
Einen Antrag zur Feststellung des Grades Ihrer Behinderung mussten Sie früher beim Versorgungsamt stellen. Nach dem die Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen aufgelöst wurden, sind die Stadt- und Kreisverwaltungen dafür zuständig.
Für Kölnerinnen und Kölner hat dies die Abteilung "Feststellungsverfahren nach Schwerbehindertenrecht". Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ihre Büros in dem Gebäude des ehemaligen Versorgungsamtes, an der Boltensternstraße 10, Köln-Riehl.
Die Feststellung Ihrer Behinderung, die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises und gegebenenfalls einer Wertmarke müssen Sie jetzt bei uns beantragen. Wenn Sie nicht im Kölner Stadtgebiet wohnen, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung.
Briefe schicken Sie bitte an:
Stadt Köln
Abteilung Feststellungsverfahren nach Schwerbehindertenrecht
Boltensternstraße 10
50735 Köln