Für genehmigungsfreie Bauvorhaben müssen Sie in einigen Fällen einen Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung bei uns einreichen. Verstößt Ihr Vorhaben zum Beispiel gegen Vorschriften der Bauordnung oder widerspricht es den Festsetzungen eines Bebauungsplans, müssen Sie die geplante Abweichung, Befreiung oder Ausnahme beantragen (§ 69 BauO NRW 2018).
Benötigte Dokumente
Alle im folgenden aufgelisteten Unterlagen benötigen wir in dreifacher Ausfertigung in Papierform.
Formular
Bitte verwenden Sie das amtliche Formular, welches Sie hier finden:
Antrag auf Abweichung, Befreiung und Ausnahme
Lageplan
Im Lageplan ist Ihr Vorhaben auf dem Grundstück eingezeichnet, mit Lage- und Ausbreitmaßen sowie Gelände- und Bauteilhöhen. Der Lageplan muss maßstäblich sein, wir empfehlen einen Maßstab von 1:250 oder 1:500. Ist eine Befreiung erforderlich, zum Beispiel von Festsetzungen eines Bebauungsplans, müssen auch die Festsetzungen und der Hinweis auf dem Bebauungsplan eingezeichnet sein.
Flurkarte
Die Flurkarte NRW, auch "Auszug aus der Liegenschaftskarte" genannt, benötigen wir dann, wenn Sie keinen amtlichen Lageplan vorlegen. Sie darf nicht älter als sechs Monate sein. Sie erhalten die Flurkarte NRW ausschließlich beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster. Auszüge aus TIM-Online (Internet-Anwendung des Landes Nordrhein-Westfalen) oder ähnlich sind nicht ausreichend.
Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte NRW)
Bauzeichnungen
Sie müssen Bauzeichnungen Ihres Vorhabens im Maßstab 1:100 anfertigen lassen. Die Bauzeichnungen müssen einschließlich Höhenangaben komplett vermaßt sein.
Berechnungen
Geht es um eine Befreiung von Ortsatzungen oder Bebauungsplänen, müssen die dort festgesetzten maßlichen Obergrenzen wie zum Beispiel Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ) und alle weiteren dort formulierten Anforderungen rechnerisch nachgewiesen werden.
Weitere Unterlagen
Diese Auflistung ist nicht vollständig. Je nachdem, was Sie beantragen, können weitere Nachweise oder Gutachten im Verlauf der Prüfung und nach dem Erhalt von Stellungnahmen beteiligter Ämter erforderlich sein. Diese werden wir dann von Ihnen nachfordern.
So stellen Sie den Antrag
Bitte stellen Sie den Antrag in dreifacher Ausfertigung in Papierform.
Das Bauportal.NRW, an das wir angebunden sind, bietet für diese Antragsart keine digitale Antragstellung an. Wir arbeiten daran, Ihnen zukünftig eine papierlose Antragstellung zu ermöglichen. Wenn es soweit ist, informieren wir Sie auf dieser Seite.
Was Sie beachten müssen
Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von genehmigungspflichtigen Bauteilen oder Anlagen beantragen Sie innerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens.
Diese Informationsseite behandelt nur baugenehmigungsfreie Vorhaben:
- Jede Abweichung und jede Befreiung müsssen Sie begründen.
- Wir können einer Abweichung oder Befreiung nur zustimmen, wenn der Zweck des betreffenden Gesetzes auf andere Weise erfüllt wird, zum Beispiel durch passende Kompensationsmaßnahmen.
- Ausnahmen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans können wir zulassen, wenn diese im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sind (§ 31 Absatz 1 BauGB).
Sie haben Fragen?
Sie haben die Informationen unter "Was Sie beachten müssen" gelesen, es ergeben sich dennoch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne:
Gebühren
Die Gebühr berechnen wir auf Basis der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, maßgeblich ist die Tarifstelle 02 (Teil I und II).
Rechtliche Voraussetzungen
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 10 bis 12 Uhr
- Telefax
- 0221 / 221-22567
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Antragsberatung der Bauaufsicht
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)