Sie können die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte beantragen, wenn Sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss verfügen und in Deutschland als Fachkraft arbeiten.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen seit drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke einer qualifizierten Beschäftigung nach § 18a oder § 18b Aufenthaltsgesetz oder zum Zwecke der Forschung nach § 18d Aufenthaltsgesetz. Wenn Sie einen Berufsabschluss oder einen Hochschulabschluss in Deutschland erworben haben, reduziert sich die Frist auf zwei Jahre.
  • Sie sind weiterhin als Fachkraft erwerbstätig.
  • Sie stellen Ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt Ihrer Familie ohne den Bezug von öffentlichen Sozialleistungen wie Bürgergeld sicher.
  • Sie und Ihre Familienangehörigen verfügen über ausreichenden Wohnraum. Dies ist der Fall, wenn jedem Familienangehörigen ab sechs Jahren 12 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung steht und Kindern unter sechs Jahren 10 Quadratmeter.
  • Sie haben mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherungen geleistet. Den erforderlichen Rentenversicherungsverlauf erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Wenn Sie eine Berufsausbildung oder ein Hochschulstudium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben, müssen Sie nur 24 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen.
  • Sie verfügen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Dies ist der Fall, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind oder über eine gleichwertige private Krankenversicherung verfügen.
  • Sie dürfen nicht in Deutschland straffällig werden. Hierbei können schon Geldstrafen die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis verhindern.
  • Ihre Deutschkenntnisse entsprechen dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
  • Sie können Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen.

Benötigte Dokumente

  • Formloser Antrag
  • Anerkannter und gültiger Nationalpass
  • Digitales biometrisches Passfoto
  • Arbeitsvertrag
  • Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
  • Mietvertrag sowie einen Nachweis über die aktuellen monatlichen Kosten (Warmmiete), zum Beispiel durch Kontoauszüge. Bei einer eigenen Immobilie benötigen wir die dritte Abteilung des Grundbuchauszugs, Kosten des monatlichen Hausgeldes und eventuell monatliche Kreditkosten für die Immobilie.
  • Aktueller Rentenversicherungsverlauf
  • Nachweis in Form eines Sprachzertifikats über Deutschkenntnisse auf B1 Niveau
  • Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. Der Nachweis erfolgt in der Regel über den Test "Leben in Deutschland" oder durch die Vorlage eines Abschlusszeugnisses mindestens einer Mittelschule.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.

Vorsprache

Sie können uns Ihren Antrag gerne über unser Kontaktformular zusenden. Verwenden Sie hierfür bitte das Anliegen "Erstantrag Niederlassungserlaubnis". Wenn wir Ihren Antrag geprüft haben, erhalten Sie von uns eine Rückmeldung. Sie erhalten eine Termineinladung zur Vorsprache, wenn wir Ihnen die Niederlassungserlaubnis ausstellen können. 

Gebühren

Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis müssen Sie eine Gebühr in Höhe von 113 Euro bezahlen.

Für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige gilt:

  • bis 24 Jahre: 22,80 Euro
  • ab 24 Jahre: 37 Euro

Rechtliche Voraussetzungen