Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz über einen deutschen Familienangehörigen besitzen, können Sie bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie weiterhin mit Ihrem deutschen Familienangehörigen in einer familiären Lebensgemeinschaft wohnen.
Welche weiteren Voraussetzungen Sie hierfür erfüllen und welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie auf dieser Seite.
Voraussetzungen
- Sie besitzen seit mindestens drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 Aufenthaltsgesetz.
- Sie leben weiterhin mit Ihrer*Ihrem deutschen Familienangehörigen in einer familiären Lebensgemeinschaft. Das bedeutet, Sie wohnen mit Ihrem deutschen Familienmitglied zusammen oder betreuen Ihre deutschen Kinder regelmäßig.
- Sie stellen Ihren Lebensunterhalt ohne den Bezug von öffentlichen Sozialleistungen sicher. Das heißt, Sie dürfen keine Sozialleistungen wie Bürgergeld beziehen.
- Sie verfügen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Dies ist der Fall, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind oder über eine gleichwertige private Krankenversicherung verfügen.
- Sie dürfen nicht in Deutschland straffällig werden. Hierbei können schon Geldstrafen die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis verhindern.
- Ihre Deutschkenntnisse entsprechen dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Wenn Sie bereits am 31. Dezember 2004 im Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis waren, benötigen Sie lediglich einfache Deutschkenntnisse (A1-Niveau).
Sie müssen grundsätzlich alle Voraussetzungen erfüllen. Sollten Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen können, kontaktieren Sie uns gerne. Wir prüfen, ob wir von bestimmten Voraussetzungen absehen können.
Benötigte Unterlagen
- Formloser Antrag
- Anerkannter und gültiger Nationalpass
- Digitales biometrisches Passfoto
- Arbeitsvertrag oder bei Selbständigen die Gewerbeanmeldung
- Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate; bei Selbständigen: Netto-Gewinnbescheinigung von Ihrer*Ihrem Steuerberater*in
- Mietvertrag sowie einen Nachweis über die aktuellen monatlichen Kosten (Warmmiete), zum Beispiel durch Kontoauszüge. Bei einer eigenen Immobilie benötigen wir die dritte Abteilung des Grundbuchauszugs, Nachweise über die Kosten des monatlichen Hausgeldes und eventuell monatliche Kreditkosten für die Immobilie.
- Nachweis über die Krankenversicherung bei Selbständigen
- Nachweis in Form eines Sprachzertifikats über Deutschkenntnisse auf B1 Niveau
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Vorsprache
Sie können uns Ihren Antrag gerne über unser Kontaktformular zusenden. Verwenden Sie hierfür bitte das Anliegen "Erstantrag Niederlassungserlaubnis". Wenn wir Ihren Antrag geprüft haben, erhalten Sie von uns eine Rückmeldung. Sie erhalten eine Termineinladung zur Vorsprache, wenn wir Ihnen die Niederlassungserlaubnis ausstellen können.
Gebühren
Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis müssen Sie eine Gebühr in Höhe von 113 Euro bezahlen.
Für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige gilt:
- bis 24 Jahre: 22,80 Euro
- ab 24 Jahre: 37 Euro