Junge Menschen, die seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis haben, können unter bestimmten Bedingungen eine Niederlassungserlaubnis bekommen. Mit dieser unbefristeten Erlaubnis kannst Du ohne zeitliche oder örtliche Einschränkungen in Deutschland leben und arbeiten.
Voraussetzungen
Niederlassungserlaubnis für minderjährige Personen
- Du besitzt zu deinem 16. Geburtstag für fünf Jahre oder länger eine Aufenthaltserlaubnis. Die Aufenthaltserlaubnis müssen wir zum Zwecke der Familienzusammenführung (§§ 27 bis 36a Aufenthaltsgesetz) oder aus humanitären Gründen (§§ 22 bis 26 Aufenthaltsgesetz) erteilt haben. Für welchen Zweck du deine Aufenthaltserlaubnis erhalten hast, steht auf deiner Karte/Aufenthaltstitel.
- Du verfügst über einen gültigen Reisepass deines Herkunftslandes beziehungsweise deiner Staatsangehörigkeit oder besitzt ein Reiseausweis für Flüchtlinge, Ausländer oder Staatenlose beziehungsweise einen Ausweisersatz.
- Du darfst keine Vorstrafen haben. Das bedeutet, Du darfst nicht in Deutschland straffällig geworden sein. Hierbei können schon Geldstrafen der Grund sein, aus dem dir keine Niederlassungserlaubnis erteilt wird.
- Es darf kein Ausweisungsinteresse bestehen, was Du selbst zu verantworten hast. Ein Ausweisungsinteresse besteht immer dann, wenn Du wegen mindestens einer Straftat verurteilt wurdest. Hierbei ist es egal, ob Du zu Sozialstunden, einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe verurteilt wurdest. Auch wenn Du bei Behörden falsche Angaben machst, um einen Vorteil zu bekommen, kann dies bereits ein Grund für ein Ausweisungsinteresse sein.
- In Deutschland besteht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Schulpflicht. Das bedeutet, Du musst dich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden.
Niederlassungserlaubnis für volljährige Personen
- Du musst seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein und die Aufenthaltserlaubnis bereits bekommen haben als Du noch minderjährig warst (unter 18 Jahre).
- Du verfügst über ausreichende Deutschkenntnisse. Dies entspricht dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Die Deutschkenntnisse kannst Du durch ein Sprachzertifikat nachweisen. Alternativ sind deine Deutschkenntnisse auch nachgewiesen, wenn Du mindestens einen Hauptschulabschluss erworben hast oder aktuell noch die Schule besuchst und auf deinen Zeugnissen mindestens die Note vier "ausreichend" steht.
- Du musst die Schule besuchen, dich in einer beruflichen Ausbildung oder im Studium befinden. Wenn dies nicht der Fall ist, musst Du deinen Lebensunterhalt durch Erwerbseinkommen, also durch deine Arbeit, sicherstellen.
- Du verfügst über einen gültigen Reisepass deines Herkunftslandes beziehungsweise deiner Staatsangehörigkeit oder besitzt ein Reiseausweis für Flüchtlinge, Ausländer oder Staatenlose beziehungsweise einen Ausweisersatz.
- Du darfst keine Vorstrafen haben. Das bedeutet, du darfst nicht in Deutschland straffällig geworden sein. Hierbei können schon Geldstrafen der Grund sein, aus dem dir keine Niederlassungserlaubnis erteilt wird.
- Es darf kein Ausweisungsinteresse bestehen, was du selbst zu verantworten hast. Ein Ausweisungsinteresse besteht immer dann, wenn Du wegen mindestens einer Straftat verurteilt wurdest. Hierbei ist es egal, ob Du zu Sozialstunden, einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe verurteilt wurdest. Auch wenn Du bei Behörden falsche Angaben machst, um einen Vorteil zu bekommen, kann dies bereits ein Grund für ein Ausweisungsinteresse sein.
Was muss ich als minderjährige Person bei der Antragstellung beachten?
Wenn Du das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, benötigen wir bei der Beantragung die Unterschrift deiner Eltern beziehungsweise deines Vormunds. Während des Termins ist die gemeinsame Vorsprache mit einem sorgeberechtigten Elternteil / deinem Vormund erforderlich.
Kann meine Niederlassungserlaubnis erlöschen?
Dein Aufenthaltstitel erlischt in der Regel, wenn Du dauerhaft ausreist, zum Beispiel:
- Schulbesuch im Ausland,
- Arbeiten im Ausland,
- Pflege eines Familienangehörigen im Ausland,
- Heirat im Ausland,
- Niederlassen im Ausland,
oder Du ausreist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von uns bestimmten längeren Frist wieder einreist. Eine Ausnahme besteht, wenn du in deinem Heimatland Wehrdienst leistest und innerhalb von drei Monaten nach dessen Ende nach Deutschland zurückkommst.
Gebühren
Folgende Kosten fallen für die Niederlassungserlaubnis an:
- bis 18 Jahre: 55 Euro
- ab 18 Jahren: 113 Euro
Für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige gilt:
- maximal 28,80 Euro
Rechtliche Voraussetzungen
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Ausländeramt
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln -
-
- Telefon
- siehe Abteilungen
- Sicheres Formular
- Öffnungszeiten
-
Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben von uns möglich.
Termine können Sie schriftlich vereinbaren, per E-Mail, Kontaktformular oder Post.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 150 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)