Planen Sie zum Beispiel für eine kleine Gewerbeeinheit eine Nutzungsänderung, bietet sich unter bestimmten Voraussetzungen eine Anzeige an, mit der Sie schnell einen befristeten Betrieb aufnehmen können.
Benötigte Dokumente
Formular
Das Formular können Sie online ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen darin hochladen.
Anzeige der befristeten Nutzungsänderung
Flurkarte
Die Flurkarte, auch "Auszug aus dem Liegenschaftskataster" genannt, darf nicht älter als sechs Monate sein. Sie erhalten die Flurkarte NRW ausschließlich beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster. Auszüge aus TIM-Online (Internet-Anwendung des Landes Nordrhein-Westfalen) oder ähnlich sind nicht ausreichend.
Auszug aus der Liegenschaftskarten (Flurkarte NRW)
Lageplan (Maßstab 1:500 oder besser 1:250)
Für den Lageplan können Sie als Basis eine vergrößerte Kopie der Flurkarte verwenden. Bei einer Vergrößerung von 200 Prozent erhalten Sie einen Maßstab von 1:250, wenn die Flurkarte im Original – wie meistens der Fall – einen Maßstab von 1:500 aufweist. Zeichnerisch bilden dann vier Millimeter im Lageplan einen Meter in der Wirklichkeit ab. Alle Angaben müssen dokumentenecht und gut lesbar sein, Skizzen sind nicht zulässig. Im Lageplan bitte die von der Nutzungsänderung betroffenen Bereiche markieren, zum Beispiel durch Schraffur. Markieren Sie Ein- und Ausgänge und stellen Sie die Flucht- und Rettungswege mit Längenangaben bis zu öffentlichen Flächen dar. Falls vorhanden, müssen Sie auch Feuerwehraufstellflächen und Feuerwehrzufahrten einzeichnen. Liegt das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder einer anderen Ortssatzung, müssen Sie die Festsetzungen im Lageplan angeben sowie gegebenenfalls vorhandene grafische Festsetzungen einzeichnen. Ist im Bebauungsplan auch das Maß der baulichen Nutzung festgesetzt, müssen Sie diese rechnerisch nachweisen. Der Lageplan muss Angaben über die Bezeichnung des Vorhabens, Straße und Hausnummer des betroffenen Grundstückes, der Geschossebene sowie die Namen der Bauherrschaft und entwurfsverfassenden Person mit aktuellem Datum enthalten. Das Dateiformat muss ein PDF sein.
Bauzeichnungen (Maßstab 1:100)
Skizzen sind nicht zulässig. Falls Bestandsbauzeichnungen der letzten Baugenehmigung vorhanden sind, können Sie diese als Grundlage für die anzufertigenden Bauzeichnungen Ihrer entwurfsverfassenden Person zur Verfügung stellen. Baugenehmigte Bauzeichnungen erkennen Sie am grünen Stempel des Bauaufsichtsamtes. Viele Baugenehmigungsakten sind im städtischen Aktendepot archiviert.
Die Grundrisszeichnungen mit dargestellter Möblierung müssen Angaben über die Geschossebene, die lichte Raumhöhe, die Vermaßung der Räume einschließlich lichter Öffnungsmaße für Türen und Fenster mit Brüstungshöhen enthalten. Außerdem müssen Sie die Flucht- und Rettungswege samt ihrer Länge sowie die Anforderungen an den Brandschutz von Türen und Wänden, die an andere Nutzungseinheiten oder Treppenhäuser angrenzen, in der Zeichnung angeben. Im Einzelfall können Schnitt- und Ansichtszeichnungen erforderlich sein. Wie auch im Lageplan müssen die Bauzeichnungen Angaben über die Bezeichnung des Vorhabens, Straße und Hausnummer des betroffenen Grundstückes, der Geschossebene sowie die Namen der Bauherrschaft und entwurfsverfassenden Person mit aktuellem Datum enthalten. Das Dateiformat muss ein PDF sein.
Archivierte Bauakten im städtischen Aktendepot
Betriebsbeschreibungsformular
Wenn Sie eine gewerbliche Nutzung planen, geben Sie bitte alle erforderlichen Angaben zur konkreten Nutzungsart im Betriebsbeschreibungsformular an. Beschreiben Sie die Art des Betriebes, wie die angebotene Dienstleistung oder die ausgeführte Tätigkeit, möglichst exakt. Gültig ist nur der amtliche Vordruck. Reicht der Platz in den Formularfeldern nicht aus, fügen Sie einfach ein Blatt als Anlage im PDF-Format bei.
Betriebsbeschreibungsformular des Bauministeriums NRW (MHKBD)
Baubeschreibungsformular
Nur wenn Sie bauliche Änderungen planen, benötigen wir auch das Baubeschreibungsformular von Ihnen.
Baubeschreibungsformular des Bauministeriums NRW (MHKBD)
Weitere hilfreiche Infos:
Voraussetzungen
- Eine Anzeige ist nur bei verhältnismäßig kleinen Flächen mit geregelter Flucht- und Rettungswegsituation möglich.
- Es dürfen keine Verstöße gegen das Baurecht verursacht werden.
- Eine Beteiligung anderer Dienststellen/Ämter ist nicht erforderlich.
- Es sind keine oder nur geringfügige und unwesentliche bauliche Änderungen geplant oder erforderlich.
- Es sind keine statischen Eingriffe geplant oder erforderlich.
- Eine Anzeige ist nicht geeignet für die Änderung in Kiosken oder Trinkhallen.
- Eine Anzeige ist nur innerhalb von Gebäuden möglich, die keine großen Sonderbauten sind. Eine Liste der großen Sonderbauten finden Sie in unserem Glossar.
Werden eine oder mehrere Voraussetzungen nicht erfüllt, ist eine Anzeige nicht möglich. Stellen Sie dann bitte direkt einen Antrag auf Nutzungsänderung.
So funktioniert der Online-Antrag
- Sie füllen das Online-Formular aus, laden die benötigten Unterlagen in diesem hoch und drücken auf "senden".
- Sobald das Formular bei uns eintrifft, senden wir Ihnen einen Brief mit Ihren Zugangsdaten zur Vorgangsauskunft+.
- Im Falle einer Nachforderung laden Sie die Unterlagen in der Vorgangsauskunft+ hoch.
- Wir bearbeiten Ihren Antrag und teilen Ihnen das Ergebnis über die Vorgangsaukunft+ mit.
Was Sie beachten müssen
- Bei der Anzeige der Nutzungsänderung ist eine Nutzungsdauer von maximal zwölf Monaten möglich. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Darüber hinaus ist eine Baugenehmigung erforderlich, die Sie über einen Antrag auf Nutzungsänderung beantragen müssen. Wir empfehlen, diesen Antrag aufgrund der längeren Bearbeitungszeit parallel mit der Anzeige zu stellen, damit Sie nahtlos nach Ablauf der zwölf Monate den Betrieb weiterführen können.
- Bei der Anzeige wird von uns keine tiefergehende inhaltliche Prüfung vorgenommen. Wir sichten lediglich die Unterlagen auf Vollständigkeit und schätzen ein, ob die Voraussetzungen für die Anzeige vorliegen. Ist dies der Fall, können Sie bereits einen Monat, nachdem wir Ihnen die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen bestätigt haben, den Betrieb aufnehmen.
- Für die Nutzungsänderungsanzeige müssen Sie eine entwurfsverfassende Person beauftragen, in der Regel Architekt*innen. Diese ist gemeinsam mit Ihnen für die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften verantwortlich.
- Der Antrag auf Nutzungsänderung kann in Einzelfällen abgelehnt werden, da wir dort im Gegensatz zur Anzeige eine komplette Prüfung vornehmen. Bitte wägen Sie deshalb zusammen mit Ihrem*r Architekt*in die hieraus erwachsenden Risiken ab, bevor Sie zum Beispiel einen längerfristigen Miet-, Pacht-, oder Kaufvertag unterschreiben.
- Die Nutzungsänderung ist möglichst zwei Monate vor geplanter Aufnahme der Nutzung bei uns anzeigen. Innerhalb von vier Wochen nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen teilen wir Ihnen mit, ob Sie den Betrieb aufnehmen dürfen. Fehlen Unterlagen, werden Sie von uns zur Nachbesserung aufgefordert. Der Beginn verzögert sich dann entsprechend. Die befristete Nutzung dürfen Sie nur aufnehmen, wenn Sie die Bestätigung über die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen von uns erhalten haben.
- Werbeanlagen können nicht in der Anzeige bearbeitet werden. Für diese müssen Sie einen gesonderten Antrag stellen, hier erhalten Sie weitere Informationen: Werbeanlagen
Glossar Bauen
Das Bauwesen und das Baurecht enthalten viele Fachbegriffe. Wir haben zu etlichen kurze Erklärungen für Sie zusammengestellt.
Sie haben Fragen?
Hier beantworten wie Ihnen häufig gestellte Fragen rund um die Nutzungsänderung, so auch den Unterschied zwischen Nutzungsänderungsantrag und Anzeige.
Gebühren
Wir erheben keine Gebühren für die befristete Nutzungsänderungsanzeige.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Anforderungen an Bauvorlagen werden in der Verordnung über bautechnische Prüfungen geregelt, der BauPrüfVO.
Bauprüfverordnung Bauordnung NRW 2018Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
-
- Telefon
- 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 10 bis 12 Uhr
- Telefax
- 0221 / 221-22567
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Antragsberatung der Bauaufsicht
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)