Die meisten Bauanträge fallen unter das "Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren", beispielsweise die Errichtung eines Einfamilienhauses. Einen Bauantrag müssen Sie schriftlich mit allen erforderlichen Unterlagen, den Bauvorlagen, bei uns einreichen. Den Bauantrag können Sie auch digital, also papierlos einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Infoseite "Digitaler Bauantrag".
Bauvorlagen müssen grundsätzlich von einer entwurfsverfassenden Person gefertigt sein, also der Person, die das Bauvorhaben plant, die Bauvorlagen zusammenstellt und den Bauantrag stellt. In der Regel handelt es sich um Architekt*innen und Ingenieur*innen, die eine Bauvorlagenberechtigung besitzen, den Nachweis der notwendigen Fachkompetenz.
Notwendige Unterlagen
Einige Bauvorlagen müssen Sie zu jedem Antrag einreichen. Weitere können erforderlich sein, das ist abhängig vom jeweiligen Bauvorhaben.
Glossar Bauen
Das Bauwesen und das Baurecht enthalten viele Fachbegriffe. Wir haben zu etlichen kurze Erklärungen für Sie zusammengestellt. Sowohl die Liste der Wörter als auch deren Erklärungen können nicht vollständig und auch nicht rechtsverbindlich sein.
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Hier beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen.
Gebühren
Die Höhe hängt vom Einzelfall ab und kann sich auch durch Zu- und Abschläge verändern, beträgt jedoch mindestens 50 Euro. Sie hängt unter anderem vom Rauminhalt und dem Rohbauwert Ihres Vorhabens ab. Bei Neuerrichtungen oder Erweiterungen wird folgende Formel angewendet:
Rohbauwert (Tabelle Z 201, Anlage 1) x umbauter Raum (Bruttorauminhalt in Kubikmeter) x Sechs- oder Zehntausendstel (je nach Gebäudeart)
Baulasten, Befreiungen, Abweichungen, Beteiligung weiterer Ämter und anderes werden gesondert berechnet.
Die Gebühr wird auf Basis der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Einen Link zur Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen finden Sie unter "Rechtliche Voraussetzungen", maßgeblich ist die Tarifstelle 02 (Teil I und II).
Rechtliche Voraussetzungen
Die Anforderungen an Bauvorlagen werden in der Verordnung über bautechnische Prüfungen geregelt (BauPrüfVO).
Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) Nordrhein-Westfalen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
- Telefax
- 0221 / 221-22567
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Antragsberatung der Bauaufsicht
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)