Wenn Sie verheiratet sind und ein Kind aus einer vorherigen Beziehung haben, können Sie und Ihr*e Ehegatt*in Ihren neuen Ehenamen auf Ihr Kind übertragen. Ist auch der andere Elternteil sorgeberechtigt oder führt das Kind den Namen des anderen Elternteils, ist allerdings die Zustimmung des anderen Elternteils notwendig.
Diesen Vorgang nennt man Einbenennung. Beachten Sie bitte, dass die Einbenennung unwiderruflich ist und daher nur ein Mal abgeben werden kann.
Eine Einbenennung ist auch möglich, wenn Sie in einer Lebenspartnerschaft leben und einen Lebenspartnerschaftsnamen führen.
Benötigte Dokumente
-
Eheurkunde
Sie benötigen die Eheurkunde, um nachzuweisen, dass Sie verheiratet sind und einen Ehenamen führen.
-
Geburtsurkunde des minderjährigen Kindes
-
Zustimmung des anderen Elternteils
Wenn beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht inne haben oder das Kind denselben Familiennamen wie der andere Elternteil führt, ist die Zustimmung zur Namensänderung des Kindes notwendig. Unter Umständen kann die Zustimmung durch das Familiengericht ersetzt werden.
-
Personalausweis oder Reisepass
Vorsprache
Die Erklärung muss persönlich gegenüber dem*der Standesbeamt*in abgegeben werden.
Zur Erklärung müssen der erklärende Elternteil sowie der*die Ehegatt*in anwesend sein. Wenn das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat, muss es zustimmen und daher ebenfalls persönlich anwesend sein.
Der andere Elternteil muss der Einbenennung seine Einwilligung geben, wenn er auch das Sorgerecht inne hat oder das Kind seinen Familiennamen als Geburtsnamen führt. Dies kann der Elternteil im Vorfeld getrennt oder mit dem erklärenden Elternteil und den anderen Beteiligten zusammen erklären.
Gebühren
- 21 Euro für die Erklärung zur Einbenennung
- 9 Euro für eine Bescheinigung über die erfolgte Namensänderung
Die Gebühren können bar oder mit Karte bezahlt werden.
Rechtliche Voraussetzungen
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Fortführung Personenstandsregister
Gülichplatz 1-3
50667 Köln -
-
- Telefon
- 115 oder 0221 / 221-0
- Telefax
- 0221 / 221-6569133
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Fortführung Personenstandsregister
- Öffnungszeiten
-
Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1, 5, 7 und 9 (Haltestelle Heumarkt)
Stadtbahn-Linie 5 (Haltestelle Rathaus)
Stadtbahn-Linien 16 und 18 (Haltestelle Dom/Hbf)
Bus-Linien 106, 132 und 133 (Haltestelle Heumarkt)
S-Bahn-Linien: S 6, S 11, S 12 und, S 13, S19, RB 25 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Köln Hauptbahnhof)