Beschreibung
Diese Seite in Leichter Sprache anzeigenWenn Sie, Ihre Partnerin oder Ihr Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, sind einige Besonderheiten vor der Eheschließung zu beachten. Nutzen Sie daher das ausführliche, kostenlose Beratungsgespräch bei uns. Sie erhalten dann von uns ein Merkblatt, in dem sämtliche erforderlichen Unterlagen individuell für Sie aufgelistet sind.
Bei der Anmeldung zur Eheschließung prüfen wir neben den Angaben zur Person, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht eventuell Ehehindernisse ergeben. Darüber hinaus können Prüfverfahren durch das Oberlandesgericht Köln notwendig sein. War jemand von Ihnen schon einmal im Ausland verheiratet und/oder wurde dort geschieden, ist möglicherweise die Anerkennung der Scheidung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf erforderlich.
Da die Gesetze in jedem Land anders sind, können wir nur im Rahmen einer Beratung auf alle Voraussetzungen für Ihre Eheschließung eingehen.
Aufgrund der aktuellen Situation haben Sie neben der persönlichen Vorsprache die Möglichkeit, die Beratung auch per Post durchzuführen. Nutzen Sie dazu bitte den Antrag, der Ihnen unter Downloads und Infos zur Verfügung steht. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und senden diesen mit Kopien Ihrer Ausweise postalisch zu.
Benötigt werden
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Personalausweis oder Reisepass
Damit wir Ihnen eine kompetente Beratung für die vorzulegenden Unterlagen geben können, muss Ihre ausländische Staatsangehörigkeit geklärt sein. Dies ist nur durch Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments möglich. Sollte Ihr Heimatstaat Mitglied der Europäischen Union sein, reicht die Vorlage Ihrer Identitätskarte aus. Andernfalls bringen Sie bitte Ihren Pass und gegebenenfalls Ihren Aufenthaltstitel mit.
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Dolmetscherin oder Dolmetscher
Sollte keine oder keiner von Ihnen beiden die deutsche Sprache beherrschen, ist es notwendig, dass Sie jemanden mitbringen, die oder der für Sie übersetzen kann. Bei der Person kann es sich um eine Freundin oder Freund oder um eine Verwandte oder einen Verwandten handeln.
Terminvereinbarung online
Für das Beratungsgespräch können Sie bei uns online einen Termin vereinbaren.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Andernfalls können Sie gerne die Möglichkeit der schriftlichen Beratung nutzen.
Gebühren
Die Beratung ist gebührenfrei.
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Anmeldung Eheschließung
Gülichplatz 1-3
50667 Köln - Zugänglichkeit
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- Telefon
- 0221 / 221-28135
- Telefax
- 0221 / 221-22347
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Anmeldung Eheschließung
- Öffnungszeiten
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Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
- Eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
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Bitte beachten Sie: In der Regel müssen Sie vor dem Besuch Termine für eine persönliche Vorsprache vereinbaren.
Termine können Sie telefonisch oder in einigen Bereichen online vereinbaren.
In den städtischen Verwaltungsgebäuden mit Publikumsverkehr und bei Dienstleistungen mit persönlichem Kontakt müssen Sie eine medizinische Maske tragen. Medizinische Masken sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95).
Eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
Online Anwendungen
Ähnliche Dienstleistungen
Downloads und Infos
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Stadtbahn-Linien 1, 5, 7 und 9 (Haltestelle Heumarkt)
Stadtbahn-Linie 5 (Haltestelle Rathaus)
Stadtbahn-Linien 16 und 18 (Haltestelle Dom/Hbf)
Bus-Linien 106, 132 und 133 (Haltestelle Heumarkt)
S-Bahn-Linien: S 6, S 11, S 12 und, S 13, S19, RB 25 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Köln Hauptbahnhof)
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