Beschreibung
Die Kurzzeitpflege richtet sich an alle Personen, die für eine begrenzte Zeit einen Pflegeplatz benötigen. Dies kann der Fall sein, wenn beispielsweise die pflegenden Angehörigen krank oder in Urlaub sind oder eine vorübergehende Pflege nach einem Aufenthalt im Krankenhaus erforderlich ist.
Weitere Informationen
Die Pflegeversicherung übernimmt bei Pflegebedürftigen ab Stufe 1 für maximal vier Wochen im Kalenderjahr die Kosten von bis zu 1.510 Euro. Die Zahlung des Höchstbetrages ist unabhängig von der Pflegestufe.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen Sie selbst tragen. Reichen Ihre eigenen finanziellen Mittel nicht aus, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe beantragen. Bei Antragstellung sind Nachweise über Einkommen und Vermögen vorzulegen.
Da nicht jedes Pflegeheim Kurzzeitpflegeplätze anbietet, ist es wichtig, sich frühzeitig anzumelden. Eine Übersicht über Kurzzeitpflegeplätze in Köln erhalten Sie bei unserem Beratungstelefon für Senioren und Menschen mit Behinderungen. Hier können Sie auch weitere Fragen stellen. Wir beraten Sie gerne.
Informationen zur Kurzzeitpflege mit speziellen Angeboten für Menschen mit Demenz finden Sie auch in unserem Demenzwegweiser.
Weiterführende Links
Vorsprache
Die Antragstellung kann schriftlich per Post oder Fax - gegebenenfalls unter Beifügung einer entsprechenden Vertretungsvollmacht - erfolgen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, auf Wunsch nach Absprache selbstverständlich möglich.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Vollstationäre Hilfen
Kalker Hauptstraße 247-273
51103 Köln - Zugänglichkeit
-
- Telefax
- 0221 / 221-98459
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Vollstationäre Hilfen
- Öffnungszeiten
-
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Online-Anwendungen
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)
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