Die Kurzzeitpflege richtet sich an alle Personen, die für eine begrenzte Zeit einen Pflegeplatz benötigen. Dies kann der Fall sein, wenn beispielsweise die pflegenden Angehörigen krank oder in Urlaub sind oder eine vorübergehende Pflege nach einem Aufenthalt im Krankenhaus erforderlich ist.

Benötigte Dokumente

  • Antrag auf Kurzzeitpflege

  • Vollmacht, Betreuerausweis

    optional

  • ärztliche Unterlagen

    optional

  • Nachweis über Pflegeversicherung und Pflegegrad

    optional.

  • Je nach Pflegekasse können weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Pflegekasse.

Weitere Informationen

Die Pflegeversicherung übernimmt bei Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 für maximal acht Wochen im Kalenderjahr die Kosten von bis zu 1.854 Euro. Der Leistungsbetrag von 1.685 Euro für Verhinderungspflege kann zusätzlich eingesetzt werden. Die Zahlung des Höchstbetrages ist unabhängig vom Pflegegrad. Die Höhe des neuen gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wird ab 1. Juli 2025 bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr betragen.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Kurzzeitpflege. Allerdings können diese den Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro für die Kurzzeitpflege einsetzen.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen Sie selbst tragen. Reichen Ihre eigenen finanziellen Mittel nicht aus, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe beantragen. Bei Antragstellung sind Nachweise über Einkommen und Vermögen vorzulegen.

Da nicht jedes Pflegeheim Kurzzeitpflegeplätze anbietet, ist eine frühzeitige Anmeldung wichtig. Eine Übersicht über Kurzzeitpflegeplätze in Köln erhalten Sie bei unserem Beratungstelefon für Senioren und Menschen mit Behinderungen. Hier können Sie auch weitere Fragen stellen. Wir beraten Sie gerne.

Informationen zur Kurzzeitpflege mit speziellen Angeboten für Menschen mit Demenz finden Sie auch in unserem Demenzwegweiser.

Weiterführende Links

Vorsprache

Die Antragstellung kann schriftlich per Post oder Fax – gegebenenfalls unter Beifügung einer entsprechenden Vertretungsvollmacht – erfolgen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, auf Wunsch nach Absprache selbstverständlich möglich.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 42 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Vollstationäre Hilfen
Kalker Hauptstraße 247-273
51103 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-98459
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 13 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

Fahrplanschnellsuche

Fahrplansuche auf KVB.koeln