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Das Wichtigste zuerst: Wir gratulieren Ihnen herzlich zur Geburt Ihres Kindes.

Elterngeld können alle Eltern beantragen, die ihr neugeborenes Kind im ersten Jahr nach der Geburt selbst betreuen und erziehen. Das Elterngeld fängt einen Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes auf.

Hier können Sie Ihr Elterngeld bequem online beantragen:

Familienportal NRW

Genaueres dazu finden Sie unter Informationen zum Online-Antrag.

Wo und wie können Sie Elterngeld beantragen?

Die Anträge auf Elterngeld nehmen wir nur von Kölner*innen entgegen. Wenn Sie nicht im Kölner Stadtgebiet wohnen, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung.

Sie können Ihren Antrag online stellen. Falls Sie die Vorteile des Online-Antrags nicht nutzen möchten, können Sie den Antrag auch auf Papier ausfüllen. Dazu können Sie sich den Antrag auf das Familienportal.NRW herunterladen oder diesen bei uns anfordern. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte an uns, gerne auch digital per E-Mail im PDF-Format.

Familienportal.NRW

Informationen zum Online-Antrag

Hier können Sie Ihr Elterngeld bequem online beantragen:

Familienportal NRW

Informationen zur neuen Online-Antragstellung

Ab sofort können Sie Ihr Elterngeld auch online beantragen.

Hierfür wählen Sie unter Downloads und Infos die Antragstellung Elterngeld aus. Nach Angabe Ihres Wohnortes gelangen Sie dann über den angezeigten Link zum Online-Antrag auf dem Behörden-Serviceportal. Sie werden Schritt-für-Schritt durch den Online-Antrag geführt und Ihnen werden nur die für Sie relevanten Fragen angezeigt. Sie haben zusätzlich jederzeit die Möglichkeit, Ihre Daten zwischenzuspeichern. Den Online-Antrag können Sie auch schon vor der Geburt Ihres Kindes anlegen und speichern.

Um den Antrag online zu stellen, benötigen Sie ein BundID-Konto. Falls Sie noch kein BundID-Konto haben, können Sie sich zu Beginn des Online-Antrags ein Konto erstellen. Hinweise zur Registrierung und weitere Informationen zur BundID finden Sie auf der Internetseite BundID. Es gibt verschiedene Wege, sich zu registrieren. Die Registrierung und Nutzung des BundID-Kontos ist kostenfrei.

Wenn Sie Ihre Antragsdaten abgesendet haben, erhalten Sie Ihre persönlichen Antragsunterlagen in das Postfach Ihrer BundID. Bitte senden Sie die unterschriebene Unterschriftsseite zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die Elterngeldstelle der Stadt Köln.

Falls Sie die Vorteile des Online-Antrags nicht nutzen möchten, können Sie den Antrag auch auf Papier ausfüllen. Hierfür können Sie sich den Antrag ebenfalls auf der Seite des Familienportals herunterladen oder diesen bei uns anfordern.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Elterngeldberechtigt sind grundsätzlich Arbeitnehmer*innen, Beamt*innen, Selbständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende. Neben den leiblichen Eltern und den Adoptiveltern können in Ausnahmefällen auch Verwandte bis dritten Grades Elterngeld erhalten, wie zum Beispiel Großeltern oder Geschwister.

Voraussetzungen

Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die

  • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
  • mit ihren Kindern in einem Haushalt leben
  • ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen und
  • nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind

Wer hat keinen Anspruch auf Elterngeld:

Elternpaare, die in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen hatten von

  • mehr als 300.000 Euro ab Geburt 1. September 2021 bis 31. März 2024
  • bei Alleinerziehenden mehr als 250.000 Euro gültig bis 31. März 2024.

Für Paare und für Alleinerziehende liegt für Geburten ab dem 1. April 2024 die Grenze bei einem zu versteuernden Einkommen von 200.000 Euro und für Geburten ab dem 1. April 2025 bei 175.000 Euro. Wird diese Grenze überschritten, können Eltern kein Elterngeld erhalten.

 

Ab wann können Sie Elterngeld beantragen?

Den Antrag auf Elterngeld können Sie grundsätzlich erst ab dem Tag der Geburt des Kindes stellen.

Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkend werden Zahlungen jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.

Was wird benötigt?

  • Elterngeldantrag – welche Angaben müssen Sie machen?

    Zu allen Punkten im Elterngeldantrag müssen Sie eine Angabe machen. Wichtig: Denken Sie daran, dass beide Elternteile den Antrag bzw. beim Online-Antrag das Unterschriftenblatt unterschreiben müssen. Selbstständige müssen ergänzend die Zusatzformulare für Selbstständige ausfüllen.

  • Geburtsurkunde des Kindes

    Bitte beachten Sie: Für den Elterngeldantrag gibt es eine spezielle Ausfertigung der Geburtsurkunde, die im Original einzureichen ist. In der Überschrift steht der Zusatz "Zur Beantragung von Elterngeld". Ist das Kind in Köln geboren, wird diese Ausfertigung der Geburtsurkunde in der Regel vom hiesigen Standesamt an die Elterngeldstelle übersandt.

  • Nachweis der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld

    Fügen Sie einen Nachweis der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld für den vollständigen Zeitraum vor und nach der Geburt an Ihren Antrag. Zusätzlich ist ein Nachweis Ihres*Ihrer Arbeitgebers*in über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erforderlich. Alternativ können Sie die Gehaltsabrechnungen für den gesamten Zeitraum der Mutterschutzfrist einreichen.

  • Einkommensnachweise

    Bitte beachten Sie unsere Informationen für Beschäftigte, Selbstständige und Mischeinkommen sowie bei Einkommenseinbußen weiter unten.

  • Aufenthaltstitel für nicht EU-Angehörige

    Wenn Sie aus einem Staat kommen, der nicht zur Europäischen Union gehört, ist ein gültiger Aufenthaltstitel inklusive Zusatzblatt beizufügen.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem vor der Geburt erzielten Einkommen des Elternteils, der für die Betreuung des Kindes auf die Erwerbstätigkeit verzichtet. Gezahlt werden mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Auch Eltern, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro.

Was bedeutet Elterngeld Plus?

Eltern, deren Kinder ab 1. Juli 2015 geboren wurden, haben die Wahl zwischen dem bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) und dem neuen ElterngeldPlus. Beide Leistungen können miteinander kombiniert werden.

Das ElterngeldPlus lohnt sich für Eltern, die Elternzeit und Teilzeitarbeit miteinander kombinieren möchten. Wenn Väter und Mütter nach der Geburt ihres Kindes Teilzeit arbeiten, können sie das ElterngeldPlus über einen längeren Zeitraum beziehen.

Das ElterngeldPlus wird in maximal halber Höhe des Elterngeldes, aber doppelt so lange gewährt. Aus einem Elterngeldmonat werden so zwei ElterngeldPlus-Monate. Eltern haben damit auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus mehr Spielraum, die Bedürfnisse des Kindes mit den Anforderungen im Beruf zu verbinden.

Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für vier Monate zwischen 24 und 32 Wochenstunden, erhalten sie zudem den Partnerschaftsbonus in Form von jeweils vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten.

Welche Einkommensnachweise müssen Sie einreichen?

Beschäftigte

Mütter: 14 Gehaltsabrechnungen vor dem Geburtsmonat
Beispiel: Geburtsdatum: 7. Mai 2022
Einzureichen: Alle Gehaltsabrechnungen von März 2021 bis April 2022
Väter: 12 Gehaltsabrechnungen vor dem Geburtsmonat
Beispiel: Geburtsdatum: 7. Mai 2022
Einzureichen: Alle Gehaltsabrechnungen von Mai 2021 bis April 2022

Selbstständige

Väter und Mütter:
Steuerbescheid des Vorjahres
Beispiel: Geburtsdatum: 7. Mai 2022
Einzureichen: Steuerbescheid für das Jahr 2021 oder Nachweise über die Betriebseinnahmen und –ausgaben gemäß Paragraph 4 Absatz 3 Einkommenssteuergesetz (EStG)

Mischeinkommen

Wenn Sie Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und nichtselbstständiger Tätigkeit beziehen, sind folgende Unterlagen erforderlich:
Väter und Mütter:
12 Gehaltsabrechnungen aus dem Jahr vor der Geburt
Steuerbescheid aus dem Jahr vor der Geburt
Beispiel: Geburtsdatum: 7. Mai 2022
Einzureichen: Steuerbescheid für das Jahr 2021 oder Nachweise über die Betriebseinnahmen und –ausgaben gemäß Paragraph 4 Absatz 3 Einkommenssteuergesetz (EStG).
Und: Alle Gehaltsabrechnungen von Januar 2021 bis Dezember 2021

Einkommensnachweis bei Einkommenseinbußen

Damit Sie günstige Voraussetzungen für die Berechnung Ihres Elterngeldes haben, werden unter bestimmten Bedingungen ältere Einkommensnachweise berücksichtigt.
Beispiel: coronabedingte Kurzarbeit
Wenn Sie Einkommensverluste durch die Corona-Pandemie hatten, können diese Monate bei der Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert werden.
Das bedeutet: Die Monate werden übersprungen, stattdessen wird das Einkommen aus den davorliegenden Monaten für die Elterngeldbemessung berücksichtigt. Von Ihrer Seite sind zusätzlich die Einkommensnachweise aus diesem Zeitraum vorzulegen.

Was ändert sich beim Elterngeld

Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, wird für Paare und Alleinerziehende für Geburten ab dem 1. April 2024 auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und für Geburten ab dem 1. April 2025 auf 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen festgelegt. Für Geburten ab 1. September 2021 bis einschließlich 31. März 2024 gilt die Einkommensgrenze von 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende. Maßgeblich ist jeweils das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes.

Darüber hinaus wird die Möglichkeit für Eltern, das Basiselterngeld parallel zu beziehen, für Geburten ab dem 1. April 2024 neu gestaltet. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist grundsätzlich nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Eltern von Frühchen, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden, Eltern von Zwillingen, Drillingen oder weiteren Mehrlingen sowie Eltern von neugeborenen Kindern mit Behinderung und Geschwisterkindern mit Behinderung, für die sie den Geschwisterbonus erhalten, können weiter unverändert nach Bedarf, insbesondere für mehr als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.

Checkliste - haben Sie an alles gedacht?

Fragen

  • Haben Sie zu allen Fragen im Elterngeldantrag eine Angabe gemacht?
  • Haben Sie Ihre Steueridentifikationsnummer angegeben?
  • Haben Sie Ihre aktuelle Bankverbindung angegeben?
  • Haben Sie alle Monate, in denen Sie Elterngeld beziehen möchten, angekreuzt?
  • Haben Sie eine Angabe zur Einkommensgrenze gemacht?
  • Ist der Antrag bzw. beim Online-Antrag das Unterschriftenblatt von beiden Elternteilen unterschrieben?
  • Liegen die Gehaltsabrechnungen vollständig vor?
  • Haben Sie eine Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld für den vollständigen Zeitraum vor und nach der Geburt Ihres Kindes beigefügt?
  • Liegt ein Nachweis Ihres Arbeitgebers*Ihrer Arbeitgeberin über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vor? Alternativ können Sie die Gehaltsabrechnungen für den gesamten Zeitraum der Mutterschutzfrist einreichen.
  • Wenn Sie kein EU-Bürger sind: Haben Sie einen aktuellen Aufenthaltstitel mit entsprechendem Zusatzblatt vorgelegt?
  • Wenn Sie selbstständig sind: Haben Sie die zusätzlichen Formulare für Selbstständige ausgefüllt und beigefügt?
  • Wenn Sie Einkommenseinbußen (zum Beispiel durch Corona bedingt) hatten: Haben Sie zusätzlich Einkommensweise aus früheren Monaten vorgelegt? Haben Sie einen Nachweis des Arbeitgebers*der Arbeitgeberin zur Kurzarbeit beigefügt?

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Nutzen Sie bis auf Weiteres während unserer Öffnungszeiten bitte zunächst unsere Online-Kontaktaufnahme und den telefonischen Beratungs-Service. Weiteres hierzu unter Downloads und Infos.

Gebühren

Für den Antrag fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Elterngeldstelle
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-30700 und 221-30701
Telefax
0221 / 221-30724
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12:30 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

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