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© Reinhild Kassing

Eltern-Geld ist eine Hilfe für Eltern,
die sich um ihr Baby kümmern
und deshalb weniger arbeiten.

Oder für Eltern,
die nach der Geburt vom Kind
nicht mehr arbeiten.

Die Eltern haben dann weniger Geld zum Leben.
Weil sie sich selbst um ihr Kind kümmern.
Deshalb bekommen sie Eltern-Geld vom Amt.
So wollen wir den Familien mit Kindern helfen.

Das Geld können alle Eltern beantragen,
die ihr Kind im 1. Jahr nach der Geburt
selbst betreuen und erziehen.

Auf dieser Seite stehen mehr Informationen zum Eltern-Geld
und zum neuen Eltern-Geld-Plus.

Wer bekommt Eltern-Geld?

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In diesen Fällen haben Sie ein Recht auf Eltern-Geld:

1. Sie haben ein Recht auf Eltern-Geld als:

  • Schüler und Schülerin
  • Haus-Frau und Haus-Mann
  • Arbeit-Nehmer und Arbeit-Nehmerin
  • Beamter und Beamtin
  • Selbständiger und Selbständige
  • Arbeitsloser und Arbeitslose
  • Student und Studentin
  • Auszubildender und Auszubildende.
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2. Sie haben ein Recht auf Eltern-Geld:

  • Wenn Sie die leiblichen Eltern sind.
    Also: Die Mutter oder der Vater von dem Kind.
  • Oder Verwandte, die sich um das Kind kümmern.
    Zum Beispiel:
    Groß-Eltern wie Omas oder Opas.
    Oder ältere Geschwister.
  • Oder wenn Sie die Adoptiv-Eltern sind.
    Also: Wenn Sie ein fremdes Kind adoptiert haben.
    Das heißt: Das Amt erlaubt Ihnen,
    sich um ein fremdes Kind zu kümmern.

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3. Sie haben ein Recht auf Eltern-Geld:

  • Wenn Sie in Deutschland wohnen.
  • Wenn Sie mit dem Kind in einem Haushalt leben.
  • Wenn Sie das Kind nach der Geburt selbst betreuen.
  • Und Sie höchstens 32 Stunden in der Woche arbeiten.

Ausnahme:

Sie haben kein Recht auf Eltern-Geld,
wenn Sie in den letzten 12 Monaten vor der Geburt vom Kind

  • alleine mehr als 250.000 Euro verdient haben.
  • gemeinsam mehr als 300.000 Euro verdient haben.

Dann bekommen Sie kein Eltern-Geld.

Wie kann ich Eltern-Geld bekommen?

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Sie müssen einen Antrag auf Eltern-Geld stellen.

Sie können den Antrag am Computer herunter laden.

Sie müssen den Antrag ausfüllen.

Dann müssen Sie den Antrag ausdrucken.

Wichtig:

Beide Eltern müssen den Antrag unterschreiben.

Antrag für Eltern-Geld
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Schicken Sie den fertigen Antrag an die Adresse:

Eltern-Geld-Stelle
Dillenburger Straße 27
51105 Köln
.

Wichtig:

Sie müssen uns mit dem Antrag weitere Papiere zuschicken.
Welche Papiere Sie uns zuschicken müssen,
steht unter der Überschrift:
Welche Papiere brauche ich dafür.

Achtung:

Wir nehmen nur Anträge von Kölnern und Kölnerinnen an.

Wenn Sie nicht in Köln wohnen,
gehen Sie bitte zum Amt in Ihrem Wohn-Ort.

Welche Papiere brauche ich dafür?

  • Antrag auf Eltern-Geld

Sie können den Antrag auf Eltern-Geld hier herunter laden.

Antrag für Eltern-Geld
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Wichtig:

Beide Eltern müssen den Antrag unterschreiben.

  • Geburts-Bescheinigung

Die Geburts-Bescheinigung bekommen Sie beim Standes-Amt.
Die Geburts-Bescheinigung bekommen Sie automatisch
zusammen mit der Geburts-Urkunde.

Achtung:

Wenn Ihr Kind in Köln geboren wurde,
schickt uns das Standes-Amt die Geburts-Urkunde direkt zu.
Dann müssen Sie keine Geburts-Bescheinigung mitbringen.

  • Nachweis über Ihr Einkommen

Wenn Sie vor der Geburt ein eigenes Einkommen hatten,
dann brauchen wir die Gehalts-Abrechnungen:

  • Von den letzten 12 Monaten vor der Geburt.
  • Oder den letzten 12 Monaten vor dem Mutter-Schutz.

  • Einkommens-Erklärung für Selbständige

Wenn Sie vor der Geburt selbständig gearbeitet haben,
dann brauchen wir Ihren Steuer-Bescheid vom Jahr vor der Geburt.

 

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  • Nachweis von Mutterschafts-Geld

    und Arbeit-Geber-Zuschuss

Wenn Sie Mutterschafts-Geld bekommen haben,
müssen Sie uns einen Nachweis von der Kranken-Kasse zeigen.

Darauf muss stehen:

  • Wie lange Sie Mutterschafts-Geld bekommen haben.
  • Wie viel Mutterschafts-Geld Sie bekommen haben. 

Manchmal bezahlt der Chef einen Zuschuss zum Mutterschafts-Geld.
Das schwere Wort dafür ist: Arbeit-Geber-Zuschuss.

Wenn Sie einen Zuschuss von Ihrem Chef bekommen haben,
dann müssen Sie uns einen Nachweis von Ihrem Chef zeigen.

Darauf muss stehen:

  • Wie lange Sie Geld vom Arbeit-Geber bekommen haben.
  • Wie viel Geld Sie vom Arbeit-Geber bekommen haben. 

Wenn Sie Beamter oder Beamtin sind,
dann müssen Sie uns einen Nachweis von Ihrem Dienst-Herrn zeigen.
Der Dienst-Herr ist Ihr Chef im Amt.

Darauf muss stehen:

  • Wie lange Sie nach der Geburt nicht mehr arbeiten dürfen.
  • Wie viel Geld Sie im Monat bekommen.

 

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  • Kopie von Ihrer Aufenthalts-Erlaubnis

    oder Niederlassungs-Erlaubnis

Wenn Sie aus einem Land kommen,
das nicht zur Europäischen Union gehört,
müssen Sie uns eine Kopie von Ihrer Aufenthalts-Erlaubnis zeigen.
Oder Ihre Niederlassungs-Erlaubnis.

Das sind Papiere, auf denen steht:
Wie lange Sie in Deutschland bleiben dürfen.

  • Nachweis über die Arbeits-Zeit

Wenn Sie Eltern-Geld bekommen,
dürfen Sie in Teil-Zeit arbeiten.
Das heißt:
Sie dürfen bis höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten.

Sie müssen einen Nachweis vom Arbeit-Geber
oder der Arbeit-Geberin zeigen.
Auf dem Nachweis muss stehen:

  • Wie lange Sie arbeiten.
  • Wie viel Geld Sie bekommen.

Achtung:

Wenn Sie selbständig arbeiten
und keinen Chef haben,
dann müssen Sie selbst eine Erklärung schreiben.

Wie viel Eltern-Geld bekomme ich?

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Jeder bekommt unterschiedlich viel Eltern-Geld.

Wir zahlen mindestens 300 Euro.

Wir zahlen höchstens 1.800 Euro.

Wie viel Eltern-Geld Sie genau bekommen,
hängt von Ihrem Einkommen vor der Geburt ab.
Das heißt:
Wie viel Geld Sie vor der Geburt verdient haben.

Wenn Sie vor der Geburt nicht gearbeitet haben,
dann bekommen Sie 300 Euro.

Wenn Sie vor der Geburt gearbeitet haben,
dann bekommen Sie mehr Eltern-Geld.

Eltern-Geld bekommen Sie höchstens 14 Monate lang.

Eltern-Geld berechnen

Wann kann ich Eltern-Geld beantragen?

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Sie können ab dem Tag der Geburt vom Kind
den Antrag auf Eltern-Geld stellen.

Sie müssen den Antrag nicht sofort nach der Geburt stellen.
Stellen Sie den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt.
Wir bezahlen rückwirkend nur für die letzten 3 Monate.

Das heißt:
Wenn Sie den Antrag erst stellen,
wenn Ihr Kind schon 6 Monate alt ist,
dann bekommen Sie trotzdem nur für 3 Monate Eltern-Geld.

Eltern-Geld-Plus

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Wenn Ihr Kind ab dem 1. Juli 2015 geboren wurde,
dann haben Sie die freie Wahl zwischen

1. dem Eltern-Geld oder

2. dem neuen Eltern-Geld-Plus.

Beim Eltern-Geld-Plus bekommen Sie weniger Geld.
Aber Sie bekommen längere Zeit Eltern-Geld.

Das Eltern-Geld-Plus ist höchstens die Hälfte vom Eltern-Geld.
Das heißt: Wenn Sie 600 Euro Eltern-Geld bekommen,
bekommen Sie höchstens 300 Euro Eltern-Geld-Plus.

Aber Sie bekommen das Eltern-Geld-Plus doppelt so lange.
Das heißt:
Aus 1 Eltern-Geld-Monat werden 2 Eltern-Geld-Plus-Monate.

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So bekommen die Eltern auch Geld,
wenn das Kind älter ist als 14. Monate.
Sie können dann länger in Teil-Zeit arbeiten
und länger Ihr Kind betreuen.

Wenn beide Eltern das Kind betreuen
und beide Eltern weniger arbeiten,
dann bekommen sie einen Partnerschafts-Bonus.
Das heißt:
Sie bekommen beide 4 Monate länger Eltern-Geld-Plus,

  • Wenn Sie beide gleichzeitig 4 Monate lang
    25 bis 30 Stunden in der Woche arbeiten.
  • Und wenn Sie beide gleichzeitig das Kind betreuen.

In welchem Gesetz stehen die Regeln für Eltern-Geld?

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Die Regeln für Eltern-Geld stehen im

Gesetz zum Eltern-Geld und zur Eltern-Zeit.

Dazu sagt man auch:

Bundes-Eltern-Geld-und-Eltern-Zeit-Gesetz.

Die Abkürzung dafür ist: BEEG.

Gesetz zum Eltern-Geld und zur Eltern-Zeit (BEEG)

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